Aristotelische Studien.
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hin aufgeben, irgend eine grammatische Construction selbst mit Gewaltmitteln
ihnen aufzudrängen oder einen Sinn zu errathen, obgleich
Waitz bemerkt: „Quod Bekkerus dedit, facilius quidem est ad intelligendum
quam quod nos exhibuimus, sed a eodicibus et ah interpretibus
alienum“. Wenn wir nämlich dem an der vorliegenden Stelle
von Bekker differirenden kritischen Apparate von Waitz folgen,
haben ’C/mv nur untergeordnete Handschriften, dagegen ABC,
ferner sxaTspop A corr. C, kxd.Tspov B Apr, endlich rto untergeordnete
Handschriften, tö ABC. Auf Grund dieser handschriftlichen
Varietäten, die natürlich bei einer so unverständlichen Stelle nichts
auffallendes haben, schreibt Waitz mit Alexander: p Cvv ^tiv
ixoiTspcp clutüv r6 avp.ßsßrixivca und erklärt dies durch die Paraphrase:
p to ovp.ßsßr)xevca kxa.Ts.pov (int. to xivsiaäoa xoli sgt&vcu
vip' a.vzoO') kxa.repu) ccjtüv sgti G'jp.ßsßr/xEva.1 p Von allen
anderen unglaublichen Gewaltsamkeiten dieser Auffassung abgesehen,
ist sie schon dadurch unmöglich, dass sie p stillschweigend
verdoppelt und das eine p zu to av[xßsßnxsvca, das andere zu
bezieht. Sollte nicht diese Stelle sich aufhellen lassen, wenn man
voraussetzt, dass der Artikel vor Gvp.ßsßrrx.ivcii, sei es in der Form
to, sei es in der der Schlusssylbe des vorausgehenden Wortes noch
näher liegenden Form tü, unberechtigt in den Text eingedrungen,
und dass zu schreiben ist: toAtov 7dp sgti tü> sldsi to xivsTaSai xod
sGT&vca v<p : aiiTOü p £<p6v sgtiv sxaTspop avTüiv Gup.ßsßr r
xsvai, d. li. auixßsßr/xivca kxaTspop adrcöv p t^&ov sgti to xivstaSou
xzi stjTava.i v<p' avTov tccütöv sgtl t&> slosi: „dass einem jeden von
diesen beiden, insofern sie lebende Wesen (also gleicher Art) sind,
Bewegung und Stillstand durch sich selbst als Eigenschaft zukomme
(ovußsßyxivcu), ist der Art nach gleich.
Eine Form des Artikels ist statt der entsprechenden des Rclativs
Top. s 8. 138 a 4, 5, 9 in die Handschriften eingedrungen und
bisher in den Ausgaben beibehalten worden. Aristoteles wendet in
diesem achten Capitel zur Prüfung über die berechtigte oder nicht
berechtigte Zuerkennung eines loiov den Gesichtspunct der Gradunterschiede,
[j.äJj.ov xal fjTTOv, an. Und zwar wird dieser Gesichtspunet
in zwiefacher Weise angewendet. Erstens, es werde vorausgesetzt,
dass sowohl der Gegenstand, um dessen loiov es sich handelt,
als das lowv selbst Gradunterschiede zulassen, z. B. Cöv als
Gegenstand, dessen loiov bestimmt wird, at<rSavscSca als loiov;
Sitzb. <1. pbil.-bist. CI. LII. Bd. II. Ilft. 24