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Pfeiffer
(s. Dümmler a. a. 0. 889), und die Regensburger wurde noch ein
Jahr vor seinem Tode (18. Mai 878) reichlich von ihm beschenkt.
Wie überhaupt gegen die Kirche und Geistlichkeit seines Reiches
freundlich gesinnt, gab er insbesondere den haierischen, namentlich
den in Regensburg selbst oder dessen Nähe gelegenen Klöstern,
z. B. Obermünster, Niederaltaich, Metten, durch Güter-Schenkungen
und Bestätigungen, durch Verleihungen von Rechten und Privilegien
zahlreiche Beweise der königlichen Huld und Gnade. Vor allem war
es jedoch St. Emmeram , damals der Mittelpunct der Kirche Baierns
und in seinem jedesmaligen Abte ihr Haupt, das sich Ludwig’s
Gunst zu erfreuen hatte (vgl. Böhmers Reg. Nr. 728. 727. 746. 766.
767). Einen der Kirche so ergebenen Fürsten von Seite der
haierischen Geistlichkeit in das öffentliche Gebet aufgenommen zu
sehen, kann nicht überraschen, und dies in so nachdrücklicher
Weise zu thun, wie in den beiden Litaneien geschehen ist, dazu
hatte zumal das Kloster St. Emmeram vor andern allen Grund.
Alles erwogen glaube ich, dass unsere Handschrift im genannten
Stifte selbst und zwar noch zu Lebzeiten König Ludwig’s des
Deutschen geschrieben ist. Dem steht der Charakter der Schrift nicht
entgegen, der jedesfalls eher auf das 9. als das 10. Jahrhundert
weist.
Dies vorausgeschickt, lasse ich einen buchstäblich genauen,
zeilengetreuen Abdruck der Tepler Handschrift folgen. Ich bezeichne
sie mit A und stelle ihr, der spätem Berufung wegen und zur
bequemem Vergleichung, die jüngere Aufzeichnung aus dem Cod.
Emmeram. D. LXX. als B gegenüber. Diese Handschrift, Perg.
10. Jahrh., in Folio, enthält die „Epistolae S. Pauli“. Die Beichtformel
steht, von anderer Hand, auf der Vorderseite des letzten
Blattes (117 a ) und mag, nach K. Roth's Angabe, zwischen 980 — 980
geschrieben sein. Sie ist oft gedruckt: zuerst von B. J. Docen, Einige
Denkmäler der Lit. S. 6.; dann von Massmann in s. Abschwörungsformeln
Nr. 30. S. 131—134; von K. Roth in s. Denkmälern der
deutschen Sprache S. 32; und zuletzt bei Müllenhoff und Scherer,
Denkmäler Nr. LXXVII, S. 187. 188. Ich gebe sie hier nach dem
genauen Abdrucke Roth’s.