Forschung 1 uml Kritik auf dem Gebiete des deutschen Alterthums II. 2 1
Mit S. 97 beginnen allerlei Gebete, Confessiones, darunter
S. 120 eine „CONFESSIO PURA OMNIUM PECCA“, zwei Litaneien,
Benedietiones, Einweihungs- und Beschwörungsformeln, die zum
Theil auch in der eben genannten Wiener und der vorerwähnten
Essener Handschrift enthalten sind. S. 182—186 stellt von einer
im Codex sonst nicht wiederkehrenden Hand geschrieben die deutsche
Beieht- und Gebetformel, von der hernach ausführlich die Rede
sein wird.
In den beiden Litaneien sind einige Angaben enthalten, mit
deren Hilfe es vielleicht gelingt, Heimat und Alter der Handschrift
näher zu bestimmen. Unter den Heiligen, deren Fürbitte angerufen
wird, werden nämlich genannt, und zwar in der ersten von
S. 151—157 reichenden S. 153: „Sancte Emmeramme; Sancte
Hrodperte cum fociis; Sancte Corbiniane“; in der zweiten (die von
S. 157—165 geht) S. 159: „Sancte Emmeramme; Sancte Floriane;
Sancte Valentine; Sancte Ruodberte cum fociis; Sancte Maximiliane;
Sancte Corbiniane“. Sämmtliehe liier aufgezählte Heilige gehören (dem
alten karolingischen) Baiern an und sind dort vorzugsweise verehrt
worden. S. Maximilianus war Bischof von Lorch (f c\ 308),
S. Florianus erlitt ebenda 304 den Martertod, S. Yalentinus, Bischof
von Passau, f c a . 440, S. Emmerammus 652, S. Rupertus, Bischof
von Salzburg;, -j- zwischen 705 — 710, S. Corbinianus, Bischof von
Freisingen, f e“ 730. Beide Litaneien stellen den hl. Emmeram allen
andern voran; dies ist gewiss nichts Zufälliges, Gelmehr wird kaum
irren, wer annimmt, dass die Handschrift in Baiern und zwar
dort geschrieben ward, wo die leiblichen Überreste dieses Heiligen
ruhen, wo er die grösste Verehrung genoss und sein Andenken in
dem nach ihm benannten berühmten Stifte Jahrhunderte lang fortlebte
: in Regensburg.
Erhöhte Wahrscheinlichkeit findet diese Annahme in dem Umstande,
dass sich eine zweite, jüngere und minder vollständige, Aufzeichnung
unserer deutschen Beiclitformel in einer Handschrift eben
jenes Klosters zum heil. Emmeram in Regensburg erhalten hat.
Zur Bestimmung des ungefähren Alters der Handschrift dient
die Erwähnung eines „rex Ludouuicus“, der in beiden Litaneien zu
wiederholten Malen in das Gebet der Gläubigen eingeschlossen wird.
I. Litanei S. 155:
„Vt fanitate nobif donare dig (= digneris).