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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 52. Band, (Jahrgang 1866)

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P  f  i  z  m  a  i  e  r

Die  Erde  der  unteren  Abtheilung  ist  die  hinter  dem  inneren
Knöchel,  liehen  dem  Knochen  der  Ferse  sich  bewegende  Ader  des
grossen  Thal  es,  wohin  die  Luft  der  Ader  des  kleinen  Urstoffes  der
Finsterniss  an  dem  Fusse  sich  in  Gang  setzt  und  welche  die  Nieren
erspäht.
Der  Mensch  der  unteren  Abtheilung  ist  die  über  dem  Bauche
des  Fisches,  zwischen  den  überschreitenden  Sehnen  sich  bewegende
Ader  des  Thores  der  Staubpfanne,  wohin  die  Luft  der  Ader  des
grossen  Urstoffes  der  Finsterniss  an  dem  Fusse  sich  iu  Gang  setzt
und  welche  die  Milz  und  den  Magen  erspäht.

Bei  dem  Munde  des  Zolles,  der  grossen  Zusammenkunft,  sind
fünfzig  mit  dem  gewöhnlichen  zu  vereinen.  Wenn  er  diese  Bewegungen ­
  nicht  ganz  vollbringt,  so  ist  keine  Luft,  und  es  ist  gewiss
böse.  Wenn  er  wieder  auseinanderstehend  und  mehrere  Male  anschlägt, ­
  wenn  er  innehält,  zurückkehrt  und  dies  nicht  im  Stande  ist,
so  ist  es  kurz,  der  Tod  erfolgt  binnen  einem  Jahre.  Die  Zeit  ist
bestimmt,  zu  leben  ist  unmöglich.
(Erklärung.)  Wenn  die  sich  bewegende  Ader  des  Mundes  des
Zolles  nach  fünfzig  Schlägen  einmal  innehält,  so  ist  dies  mit  dem
gewöhnlichen  Pulse  der  Gesundheit  vereinbar.  Wenn  sie  nach  vierzig
Schlägen  einmal  innehält,  so  ist  ein  Eingeweide  ohne  Luft  und  dies
ist  dem  vorgesetzt,  dass  der  Tod  in  vier  Jahren  erfolgt.  Wenn  sie
nach  dreissig  Schlägen  einmal  innehält,  so  sind  zwei  Eingeweide
ohne  Luft  und  dies  ist  dem  vorgesetzt,  dass  der  Tod  in  drei  Jahren
erfolgt.  Wenn  sie  nach  zwanzig  Schlägen  einmal  innehält,  so  sind
drei  Eingeweide  ohne  Luft  und  dies  ist  dem  vorgesetzt,  dass  der
Tod  in  zwei  Jahren  erfolgt.  Wenn  sie  nach  zehn  Schlägen  einmal
innehält,  so  sind  vier  Eingeweide  ohne  Luft  und  dies  ist  dem  vorgesetzt, ­
  dass  der  Tod  in  einem  Jahre  erfolgt.  Wenn  sie  nach  nicht
ganz  zehn  Schlägen  einmal  innehält,  so  sind  die  fünf  Eingeweide
ohne  Luft.
Wenn  sie  dabei  bald  mehrere  Schläge  macht,  bald  fernsteht,
wenn  sie  innehält  und  nicht  sofort  im  Stande  ist  zurückzukehren,  so
kann  man  eine  kurze  Frist  gewärtigen,  der  Tod  erfolgt  hinnen  einem
Jahre  und  es  ist  gewiss  unmöglich  zu  leben.
            
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