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sollte denn in diesem Falle ein Sxjxsp Eipvjrat hier bei einer einzelnen Nebenbemerkung;,
da es bei jener Annahme gleich in der Definition selbst hatte stehen
müssen: dort ist freilich der Platz dafür durch ein mit Stajzep £ipr,zai unvereinbares
£>ai:sp xai rouvopa avjpai'vst verstellt. Allein abgesehen davon, mir will
auch soti oupj3ai'vEtv nicht das Richtige scheinen, statt dessen Aristoteles, wenn
ich nicht sehr irre, vielmehr trupßatvsi sfvai geschrieben haben würde, wie er
avpßaC'jsi '/ifjeaäui, e'xeiv, u "d auc h “ v “‘ nicht selten schreibt. Ich betrachte
vielmehr E<mv als genau entsprechend dem in dem zweiten Glied des Satzes
folgenden fariv ävcp/vcapctrai, und aus letzterem ist auch zu dem ersteren saziv
der Begriff des Erkennens zu ergänzen, den übrigens auch das unmittelbar vorhergehende
sttri psv ouv xai aXXat ävayvcopioeig ebenso leicht darbietet. Die
Worte oiaizep sipijvxi avpßaivsi können so allerdings nicht richtig sein; aber die
Verderbniss steckt nicht in oupßatvEi, sondern in Eipvjvat. Ich nehme eine Fassung
an, wie, um nur beispielsweise die Form zu bezeichnen, coonEp iv Tripei
avpßxivsi: 'man kann auch in Bezug auf Leblosesi und Beliebiges erkennen,
wie es im Tereus der Fall ist’. Dies ergibt eine Satzform, der sich z. B. aus der
Topik vergleichen lässt 121 b 36 ro 7s ujt’ aXXvjXa r, viro za-Jzd apyto ‘/Ö/vst-Tx:
Ta toö aÜTOÖ 7EVY} twv äva'yxattov 6o'£ssev av sivat, xaSazep xai eirl tvjs apErr^g
xai zzjg ijziazvjp.7]z avp.ßaivei, oder 123 b 11 si '/ap toöto [xr t s’v 7e'vet, 0vS'e zd
Evavvt'ov rouzov iv 7s’vst sarai, äXX’ aöro 7EV0S, xa-jä-Ep s’iri toö 1x7aäoO xai toö
xaxoö aupßatvst. Oder Polit. IV 9, 1294 b 19 EpyatvErat 7äp ixxzspov Ev aÖTtö
Ttöv axpcov • OTTEp oupßai'vsi jrEpi T'öv Aaxsdacpoviojv jroXirstav, und anderes ähnliches
mehr. In diesem Sinne wird sich auch an unserer Stelle üiaizEp avpßaivet
recht wohl an das vorangehende eaziv anschliessen, und es wird darauf ankommen
aus EEpvjrat den zu avpßaivsi gehörigen Begriff' zu eruieren: was mir
nicht gelungen ist.
Über xai nepmizsia (1432 a 38), das Susemihl tilgt, habe ich dem im Text
Gesagten nichts hinzuzufügen; aber da derselbe auch statt rj eXeov sfei vj yo'jBov
beidemal xai verlangt, so sei Folgendes bemerkt. Dass Mitleid und Furcht in
der tragischen Pathologie des Aristoteles eng zusammengehörige Affecte sind,
die nur in ihrem Ineinandergreifen die rechte Wirkung erzeugen, ist unbestritten
und durch unzweideutige Urtheile der Rhetorik und Poetik ausser Zweifel gestellt.
Allein die Frage ist ja nur hier, wie in anderen ähnlichen Fällen, wo neben
einer festen Terminologie einiges Abweichende herläuft, wie weit Aristoteles,
unbeschadet jenes festen Verhältnisses der beiden Affecte zu einander, sich im
Einzelnen Freiheit des Ausdrucks gestattet habe. Nun hat er aber K. 13, 1453 a
1 u. 3 dasselbe disjunctive Verhältniss in der negativen Wendung oute eXeov
oute oo/Sov ausgedrückt, womit zu vergleichen ist, dass er sieh deckende Ausdrücke
oder eng zusammengehörige Begriffe in gleicher Art disjunctiv verbindet,
wie Rhetor. III 17, 1418 a 16 oö -/xp e^ei oute fjSog oute zzpoaipeaiv v5 änoüu^ig,
oder Politik VIII 2, 1337 a 37 oü 7xp raurä . . pav3ävsiv zobg veouj
oute 7zpdg äpergv oute zcpög tüv ßiov töv apiUTov. Denn der ßiog apiazog ist von
der xpEZY) so wenig zu trennen, wie vom ySog die izpouipeaig. Nun ist zuzugeben,
dass zwischen der negativen und affirmativen Form ein kleiner Unterschied in
der Disjunction besteht, aber wenn Aristoteles 14, 1453 b 14 schreibt noia ouv