Beiträge au Aristoteles Poetik.
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ai nepixizeiai xai zd xapä ptxpöv uw^EoSai ix rJiv xivduveov rechnet (jravra -yckp
3aupaara raÜTa), so ist izepmizeiou wohl im Sinne von nepixezfi -pä-/paza oder
izepiizezeTg ziiyai zu fassen, sei es dass xai zö jrapä ptixpöv xtX. d. i. ‘die Rettung
aus der Gefahr, die nach den Umstanden kaum noch zu erwarten stand’ als
einzelnes Beispiel jenen angefügt ist, oder, da jr£pi7rs’mai bei anderen Autoren
im Sinne unerwarteten Unglücks steht, die unverhoffte Rettung aus der Gefahr
ein gegenteiliges Beispiel darbieten sollte. Und wenn Hist. anim. S90 b 14 xai
ns aupßaivEi izepnzizsici toötwv ivioig steht, so zeigt der ganze Zusammenhang,
dass von einem dem gewöhnlichen Lauf der Dinge Entgegenstehenden die Rede
ist. In der Poetik fasse ich xaäx-sp Etpvjrat (1432 a 23) nicht als Verweisung
auf eine früher gegebene Definition derselben, sondern als Verweisung auf ein
früheres, das hier als Ergänzung der Definition dienlich und notwendig ist. Die
peraßoXyj, welche in der Peripetie enthalten, geht in der früher besprochenen
Weise, nach der Seite des Glücks oder des Unglücks vor sich. So gebraucht
Aristoteles xaätxxep cfpvjrai, dass es = xarä toug sip^pivovg zonovg, oder xarä
rä £ipvjp='va sidrj ist, oft in derTopik: 119 a 1 zxg psv ovv irpög xWvjla ao^xpiasig
xa3aizsp Eiprjrai rroiijrEov, wo die Kommata, mit denen Waitz nachBekker xa3ä-£p
£ip. eingeschlossen hat, besser getilgt werden, wie sie auch 122 a 10 dvaoxsua-£ovti
pev ouv xaäxrzsp e’ipr,zai ypyjaziov, dem jenes ganz parallel, bei beiden nicht
stehen, während sie dieselben 128 b 10 in einem dritten ganz gleichen Falle
rr£pi p£v oüv toO -jivovg xa3ajrep Eipvjrai pETite'ov setzen, worin xa3air£p Ei'pvjTai
nicht verschieden ist von dem bald vorher a 34 stehenden röv Eipvjpsvov zpixov,
oder a 22 ^pcöpEvov tois Eiprjpsvoij uzoiyjioig. Mehr Beispiele anzuführen, so
viele es ihrer gibt, lohnt sich nicht, und Consequenz in der Weglassung der
Interpunction würde, indem sie diesen Gebrauch von dem anderen unterschiede,
Missverständniss verhüten. Aus dem xaSctnep si'pvjrai an unserer Stelle wird
man also weder auf eine frühere Definition der Peripetie, noch auf eine Lücke
an der hiesigen schliessen dürfen. Und wie die Peripetie, so wird auch die
Erkennung an dieser Stelle zuerst definiert. Dafür bürgt meines Erachtens die
Bezugnahme auf die Wortbedeutung, o'icrxep xai rouvopa avjpaivEi, womit man vergleiche
Polit. III 4, 1277 a 39 o£ yep-JYjZsg- outoi S'siaix, Siar.ep a-yjpai'vEi xai
Touvop’ avzovg, oi t^Sivzeg xtX. Nicom. Eth. IV 4, 1122 a 23 ps-yaXoTrpEjrEia . .
xaääüEp '/dp rouvopa aurö üiroovjpai'vEi, s’v p.e°/i3ei izpixovax dajrävvj. Metaph.
1022 b 2 Qiuäsaig . . 3saiv '/dp dsi rivd sivai, toanep xai rouvopa dijXoi diaäsaig.
Noch rveniger aber kann für eine schon früher aufgestellte Definition
der Erkennung die folgende, kritisch schwierige Stelle beweisen: 1452 a 34
xai yxp xpog aijiu^a xai rä ru^ovra EffTtv ote, Siaxep eipvjrai, aupjSalvei, xai ei
nixpafi zig . . . eotiv äva'/voopluai. Diese aus der Aldina stammende Fassung
hat man neuerdings aufgegeben, um aus der handschriftlichen Überlieferung,
die Ste nicht kennt, etwas Zweckmässigeres zu gewinnen. Bursian schlug vor,
Eoriv, djujrEp si'prjrac, <rupj3ai'vEiv, was Susemihl (dessen kritische Anmerkung zu
d.St. übrigens ungenau ist: o-up|3atv£i, nicht aupßalvEiv, haben die Handschriften)
aufnahm, indem er in Sxxxsp sipvjrai, das Bursian auf die unmittelbar vorangegangene
Definition bezog, eine Zurückweisung auf eine nach seiner Annahme im
6. Kapitel gestandene Definition der Erkennung zu erkennen glaubte. Aber was