Beitrag- zur Rechts-Symbolik.
69
lind überhaupt schon mehr den Charakter unserer jüngeren Stadtrechte
haben; denn sie enthalten meist nur auf Steuer-Exemtionen,
Strafen und Bussen, und gerichtliche Personen und Instanzen bezügliche
Privilegien und Anordnungen, welche in vielen fast identisch
sind. Dass nur spärlich die Siete Partidas, und noch viel weniger die
übrigen alfonsinischen Gesetzbücher und die späteren Recopilaciones
für diesen Zweck brauchbares Material liefern , liegt in der Natur
dieser schon von schulgerechten Juristen ausgegangenen Codificationen.
Fast keine Ausbeute hat hiefür das Forum judicum gewährt.
Unter den Hilfsschriften ist vor allen das an Materialien so
reichhaltige Werk der II erren Ma richalar Marques deMontesa
und Manrique (s. Anm. 1) mit Dank zu nennen, von dem ich nun
auch den siebenten Band (Madrid, 1864) benützen konnte. Anderer,
wie Helfferich’s Westgothenrechts, u. s. w., werde ich gelegentlich
mit gebührender Anerkennung zu erwähnen haben.
I. Formeln.
1. Schon Grimm (Rechtsalterthiimer, S. 443) hat aus dem
Fuero viejo de Castilla, Lib. V, Tit. V. Ley I, die Formel: „Manceba
eil cauellos“ als Parallelstelle angeführt zu der germanischen
sinnbildlichen Bezeichnung der Jungfrau durch: „mit aufgelösten,
fliegenden Haaren“, im Gegensätze zu der Verheiratheten, oder
Geschwächten, die das Haar in Knoten gebunden, oder unter einer
Haube tragen mussten.
In der Ausgabe des Fuero viejo in den: „Cödigos espaiioles
concordados y anotados (Madrid, 1847; in 4<>. — auf diese Ausgabe
beziehen sich die hier angeführten Citate) wird dazu bemerkt: Por
eso en la ley 8, tit. 10, lib. 4 del Fuero real se contrapone la mujer
ö moza en cabellos ä la casada (que Ilevaba el cabello recogido en
las tocas)“. Und ebenda wird die nachstehende Urkunde als Belegstelle
dazu mitgetheilt:
Carta de Avila: Conoscida cosa sea ä quantos vieren e oyeren
la carta de mancebia e compafieria que yo Nunyo Fortunyes ßllo de
Fortun Sancho ponga tal pleyto con vusco Donna Elvira Gonsalves,
mangeba en cavello, que vos rescibo por manceba e companyera ä
pan e mesa e cuchiello por todos los dias que yo visquiere e vos dono
1*