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M u s s a f i a
sich an Geronia zu vergreifen, schreit sie und der Marquis von Delia
befreit sie. Das zweijährige Töchterlein des letzteren wird ihr anvertraut.
Fabricio, Bruder des Marquis, tödtet die Nichte. Geronia
sieht auf dem Felsen, wie eine Schlange von einer Eidechse tödtlich
verwundet ein Kraut frisst und genest *), da sammelt sie von diesem
Kraute. (An der Stelle des Wunders das Ergehniss der Beobachtung,
des Studiums, wie in IV und in der Hildegardsage.) Das Messer
welches man in Geronia's Hand gefunden, stellt man über das Stadtthor;
es fällt auf Fahricio’s Kopf und verwundet ihn tödtlich. (Das
Werkzeug des Verbrechens ist zugleich Werkzeug der Rache.)
Geronia begibt sich, nachdem sie Fabricio geheilt, nach London,
wo Pompeo bei seiner Hochzeitsfeier im Turniere verwundet worden
war. (Also beide Male Verwundungen an der Stelle des Aussatzes.)
Während also in II die Kaiserin beide Male in’s Wasser gestürzt
wird, wird sie hier beide Male Knechten übergeben, die sie tüdten,
oder, was einem sicheren Tode fast gleich kommt, auf einer öden
Insel aussetzen sollen; und beide Male (mit Ausnahme von e), wo
dies nur das zweite Mal, und von f), wo es gar nicht stattfindet)
schwebt die Unglückliche in Gefahr, das Opfer von thierischen
Gelüsten zu werden. Ihre Ehre wird liiemit nicht blos zwei, sondern
viermal bedroht. Dagegen finden wir hier nicht vier (oder drei)
Kranke wie in II, sondern blos zwei, jene nämlich, welche die
eigentliche Schuld an dem Unglücke der Kaiserin tragen. Dass auch
der Mörder des Kindes ein Bruder des Herzogs ist, kommt dem
Parallelismus der zwei Begebenheiten zu statten, und lässt dessen
Verbrechen noch schwerer erscheinen.
IV. In einzelnen Redactionen der Gesta Romanorum findet sich
eine Version, welche Einzelnheiten aus III und V in sich vereinigt.
So in den deutschen Gesta Romanorum nach Grimm's Handschrift 3 ),
*) Vgl. Grimm’s Märchen Nr. 16 und die Anmerkung; Köhler, über die Dionysiaka
des Nonnus, Halle 1863, S. 66; Hahn’s griechische und albanesische Märchen
I, 56, II, 260 und 274 (Köhler).
3 ) Gr äs s e II, 125.