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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

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M  u  s  s  a  f  i  a

sich  an  Geronia  zu  vergreifen,  schreit  sie  und  der  Marquis  von  Delia
befreit  sie.  Das  zweijährige  Töchterlein  des  letzteren  wird  ihr  anvertraut. ­
  Fabricio,  Bruder  des  Marquis,  tödtet  die  Nichte.  Geronia
sieht  auf  dem  Felsen,  wie  eine  Schlange  von  einer  Eidechse  tödtlich
verwundet  ein  Kraut  frisst  und  genest  *),  da  sammelt  sie  von  diesem
Kraute.  (An  der  Stelle  des  Wunders  das  Ergehniss  der  Beobachtung,
des  Studiums,  wie  in  IV  und  in  der  Hildegardsage.)  Das  Messer
welches  man  in  Geronia's  Hand  gefunden,  stellt  man  über  das  Stadtthor; ­
  es  fällt  auf  Fahricio’s  Kopf  und  verwundet  ihn  tödtlich.  (Das
Werkzeug  des  Verbrechens  ist  zugleich  Werkzeug  der  Rache.)
Geronia  begibt  sich,  nachdem  sie  Fabricio  geheilt,  nach  London,
wo  Pompeo  bei  seiner  Hochzeitsfeier  im  Turniere  verwundet  worden
war.  (Also  beide  Male  Verwundungen  an  der  Stelle  des  Aussatzes.) ­

Während  also  in  II  die  Kaiserin  beide  Male  in’s  Wasser  gestürzt
wird,  wird  sie  hier  beide  Male  Knechten  übergeben,  die  sie  tüdten,
oder,  was  einem  sicheren  Tode  fast  gleich  kommt,  auf  einer  öden
Insel  aussetzen  sollen;  und  beide  Male  (mit  Ausnahme  von  e),  wo
dies  nur  das  zweite  Mal,  und  von  f),  wo  es  gar  nicht  stattfindet)
schwebt  die  Unglückliche  in  Gefahr,  das  Opfer  von  thierischen
Gelüsten  zu  werden.  Ihre  Ehre  wird  liiemit  nicht  blos  zwei,  sondern
viermal  bedroht.  Dagegen  finden  wir  hier  nicht  vier  (oder  drei)
Kranke  wie  in  II,  sondern  blos  zwei,  jene  nämlich,  welche  die
eigentliche  Schuld  an  dem  Unglücke  der  Kaiserin  tragen.  Dass  auch
der  Mörder  des  Kindes  ein  Bruder  des  Herzogs  ist,  kommt  dem
Parallelismus  der  zwei  Begebenheiten  zu  statten,  und  lässt  dessen
Verbrechen  noch  schwerer  erscheinen.

IV.  In  einzelnen  Redactionen  der  Gesta  Romanorum  findet  sich
eine  Version,  welche  Einzelnheiten  aus  III  und  V  in  sich  vereinigt.
So  in  den  deutschen  Gesta  Romanorum  nach  Grimm's  Handschrift 3 ),

*)  Vgl.  Grimm’s  Märchen  Nr.  16  und  die  Anmerkung;  Köhler,  über  die  Dionysiaka
des  Nonnus,  Halle  1863,  S.  66;  Hahn’s  griechische  und  albanesische  Märchen
I,  56,  II,  260  und  274  (Köhler).
3 )  Gr  äs  s  e  II,  125.
            
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