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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

Zeugen-  u.  Inquisitionsbeweis  im  deutschen  Gerichtsverfahren  etc.  KOS

Mir  scheint  die  normannische  „enqueste“  nicht  nur  dem  Namen
sondern  auch  der  Sache  nach  nichts  anderes  zu  sein  als  der  karolingische ­
  Inquisitionsbeweis  inquistvs,  requistus“),  theilweise  nach
germanischen  Rechtsanschauungen  formalisiert  *).  Eine  weitere  Ausführung ­
  dieser  Andeutungen  will  ich  einer  besonderen  Abhandlung
Vorbehalten  haben.

gemeinsam  und  musste  sich,  wo  es  sich  findet,  aus  gemeinschaftlicher  Wurzel
selbständig  und  allmählich  entwickelt  haben.
Das  Verfahren  weist  bei  den  einzelnen  Stämmen  wesentliche  Verschiedenheiten ­
  auf  und  steht  in  vielen  Puncten  im  Gegensatz  zur  normannischen  enqueste.
Die  schwedischen  nemde  und  die  dänischen  näfn  schwören  assertorisch.  (Vgl.
Mi  ch  eisen,  Genesis  der  Jury.)  Der  Eid  der  isländischen  qvidhr  ist  promissorisch.
Conf.  Grägas  ed.  Monrad  etc.  I,  p.  ö3  tit.  16.  Allein  in  Island  schwören  auch  die
Zeugen  promissorisch  (Nialssaga  c.  143);  es  ist  also  diese  Eidesfigur  den  qvidhr  nicht
eigentümlich.  Hiezu  kommt,  dass  die  qvidhr  in  vielen  Fällen  von  der  Partei  ernannt
werden,  die  richterliche  Ernennung  also  nicht  wesentlich  ist.  Die  Ernannten  der
nordischen  Hechte  spielen  ihre  Hauptrolle  in  Criminalfällen,  während  das  ursprüngliche ­
  Gebiet  der  Jury  der  Civilprocess  ist.  Endlich  fehlt  den  nordischen  Institutionen ­
  jedes  inquisitorische  Element,  welches  sich  doch  nicht  blos  im  Worte
enqueste  sondern  namentlich  in  der  ältesten  ,  urkundlich  feststehenden  Form  der
englischen  Juryprocesse  so  sehr  fühlbar  macht.
*)  Schon  Daniels  „Werth  und  Ursprung  der  Geschwornen-Anstalt“  hat  denVersuch
gemacht,  die  enqueste  auf  die  karolingische  inquisitio  zurückzuführen.  Derselbe
musste  scheitern,  weil  Daniels,  sich  nur  an  die  Worte,  nicht  an  die  Sache
haltend,  inquisitio  und  Zeugenverfahren  vermengt  und  letzteres  unter  dem  falschen
Namen  inquisitio  als  den  Ausgangspunct  der  enqueste  betrachtet.
            
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