Zeugen- u. Iuq uisitionsbeweis im deutschen Gerichtsverfahren etc. 479
C. Gegenstand der Inquisitio.
Das ursprüngliche und eigentliche Gebiet des Inquisitionsbeweises
ist das des Gemeindezeugnisses. Da ortskundige Verhältnisse
und Zustände die Grundlage desselben bilden, so kömmt es
zumal in solchen Processen zur Anwendung, in welchen der Beweis
des dem Rechte entsprechenden Zustandes einen Rückschluss auf die
Existenz des streitigen Rechtes selbst darbietet. Streitigkeiten um
unbewegliches Gut und Eigenleute, sowie Statusprocesse sind daher
in überwiegendem Maasse die Veranlassung zur Handhabung des inquisitorischen
Beweisverfahrens. Zur Überführung von Verbrechern
wurde der Inquisitionsbeweis nicht angewendet, soweit sich die
Beweisfrage um die verbrecherische Handlung als solche drehte. Die
Inquisitio des Strafverfahrens bildete keinen Beweis, sie hatte nur den
Zweck, die Anklage gegen eine bestimmte Person zu ermöglichen und
sie dadurch eventuell zum Beweise der Unschuld zu nöthigen.
In den Inquisitionsprivilegien werden in der Regel die querimoniae
de rebus vel manicipiis als Inquisitionssachen bezeichnet, falls
überhaupt eine Specificierung derselben stattfindet. Bessere Anhaltspuncte
liefern die Gerichtsscheine über Processe, in welchen ein Inquisitionsbeweis
geführt worden. Die Aussagen der Geschworenen, die
in der Regel in die Urkunde aufgenommen werden, machen die Beweismomente
ersichtlich, anf die es im Verfahren abgesehen war. Da
zeigt sich denn, dass die Aussagen vielfach über das Gebiet des Gemeindezeugnisses
hinausgehen, indem auch zufällige Wahrnehmungen,
ja sogar Beweisobjecte des Geschäftszeugnisses hereingezogen werden.
Die Frage des Inquisitionsrichters „quidquid testes de hac causa
scirent“ lautete so allgemein, dass auch derartiges zur Äusserung
kommen musste. Eine feste Abgrenzung des gegenständlichen Umfanges
des Inquisitionsbeweises scheint mir aus diesem Grunde von
vorne herein unmöglich. Ich gebe in Folgendem eine kurze Zusammenstellung
der Beweissätze, wie sie sich aus den Aussagen der Geschworenen
abstrahieren lassen, indem ich sie nach dem Gegenstände
der Processe gruppiere.
In Streitigkeiten um Gut gibt vielfach der Beweis der durch eine
bestimmte Zeit behaupteten Vestitura den Ausschlag. In Murat.
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