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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

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Brunner

Karl  der  Dicke  hält  881  >)  zu  Siena  Gericht  in  einem  Streite,
der  zwischen  den  Bischöfen  von  Arezzo  und  Siena  um  das  Eigenthum
an  einigen  Kirchen  geführt  wird.  Um  der  Klage  seines  Gegners  zuvorzukommen
  bittet  der  im  Besitze  der  Streitobjecte  befindliche
Bischof  von  Arezzo  den  Kaiser  um  Anordnung  einer  Inquisitio.
„Misericordiam  .  ,.  domni  Karoli.  .  podnlu(vit)  ut.  ■  .  exinde
per  circa  manentes  homines  idoneos  ..  .  qui  ibi  ad  praesens  erant
inquisicionem  facere  jubercl  et  justiciam  ipsius  episcopati  Aretinensis
  inveniretDer  Kaiser  willfahrt  und  nimmt  selber  die  Inquisitio ­
  vor.  Die  Geschworenen  sagen  aus  „adjurati  ab  ipso  Augnsto“.
Von  Ludwig  dem  Deutschen  ist  uns  in  dem  erzählenden  Theile
einer  Urkunde  -),  die  zwar  in  vorliegender  Gestalt  unecht,  aber  soweit
wir  sie  hier  benützen,  glaubwürdig  ist,  eine  Inquisitio  überliefert,
durch  welche  ein  Streit  zwischen  dem  Kloster  Kempten  und  den  Markgenossen ­
  von  drei  schwäbischen  Gauen  entschieden  wurde.  Das
Kloster  hatte  wegen  Schmälerung  seines  Markgebietes  geklagt.  Eine
Inquisitio,  welche  der  königliche  Machtbote  Iring  an  Ort  und  Stelle
über  die  Ausdehnung  der  Kempten’schen  Mark  geführt  hatte,  war  zu
keinem  Ergebniss  gelangt,  da  die  Gaugenossen  es  von  vorne  herein
verweigerten,  sich  dem  Urtheile  zu  fügenund  hatte  damit  geendet
dass  der  Missus  Schöffen,  Geschworene  und  Beklagte  ex  verbo  regis
vor  das  Königsgericht  bannte.  Die  Verhandlung  vor  dem  König  beginnt, ­
  indem  der  Machtbote  über  die  frühere  Inquisitio  Bericht  erstattet, ­
  worauf  der  König  befiehlt,  „omnem  pristinarn  inquisitionem
ante  se  renovari.  “  Er  selbst  nimmt  den  Geschworenen  das  eidliche
Wahrheitsversprechen  ab,  er  fragt  die  Beklagten,  ob  sie  gegen  die
Wahl  der  Geschworenen  etwas  einzuwenden  hätten  und  nimmt  deren

1)  Muratori,  Antiquitales  II,  931.  Böhmer  923.
2 )  Mon.  Boica  XXX*,  387.  Die  Arenga  der  Urkunde  stimmt  mit  Mon.  ßoica  XXXI  S
241  a.  983,  10.  VI.  Der  übrige  Theil  des  Diploms  scheint  zusammeugeschweisst  aus
einer  Urkunde  Ludwig’s  des  Frommen  und  aus  einer  notitia  über  den  vor  Ludwig
dein  Deutschen  geführten  Process.  Die  Erzählung  trägt  unverkennbare  Spuren  tlieilweiser
  Echtheit.  Aus  historischen  Anhaltspuncten  ergeben  sich  die  Jahre  847  und
834  als  termini  a  quo  und  dd  quem.  Vermuthlich  hat  das  besprochene  Placituin
um  den  11.  März  833  herum  bei  Regensburg  stattgefunden.  (Sickel.)
3 )  „  .  .  scabinorum  iuditio  noluerunt  audire  vel  adquiescere  eorum  iuditiis  sed  paraverunl
se  sine  ulla  audientia  a  placito  constituto  disccdere“.
            
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