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Brunner
Geschwornen ziehen die Schwerter und geloben für ihre Aussage
ebenso wie Parteizeugen durch den Zweikampf einzustehen. *)
Ich kehre nach dieser Abschweifung zum Gegenstände zurück,
indem ich zunächst wiederhole, dass sich ein allgemeines auf eine
Satzung gegründetes Inquisitionsrecht der Kirchen nicht nachweisen
lässt. Es wurde nach wie vor, höchstens etwa mit Ausnahme
von Westfrancien, den nichtköniglichen Kirchen nur durch Privilegien
zu Tlieil. Das Interesse des Königthums, das Inquisitionsrecht
von besonderer Verleihung abhängig zu machen und die Abneigung
der Bevölkerung gegen die Ausdehnung des inquisitorischen Beweisverfahrens
wirkten zusammen den Tendenzen der Kirche Einhalt zu
thun.
3. Die Inquisitio in den Scimtzbriefen für Juden.
Eine besondere Gruppe von Inquisitionsprivilegien bilden die
Schutzbriefe für Juden 2 ), für welche sich, wie Sickel III, 80 bemerkt,
in karolingischer Zeit ein eigenthümliches Judenschutzrecht
ausgebildet haben muss. Abgesehen von dem Beclamationsrechte,
welches eine Folge des Mundiums ist, soll in Processen der Schutzjuden
des Königs nöthigenfalls das inquisitorische Beweisverfahren
zur Anwendung kommen. Wenn ein Christ im Bechtswege einen
Juden durch Zeugniss überführen will, so soll er dies mit sechs Zeugen,
drei Juden und drei Christen thun. Wenn dagegen der Jude
gegen den Christen den Zeugenbeweis zu führen hat, so muss er
sechs Christen dazu verwenden. „Nam si aliquis illorum Christianus
vel Judaeus veritatem occultare voluerit, comes loci illius per
veram inquisitionem faciat unumquemque illorum secundum suam
legem veritatem die er e 3 )“. Der Mundbrief berücksichtigt den wahrscheinlichen
Fall, dass die drei Juden, welche der Christ gegen den
Juden, oder die sechs Christen, welche der Jude gegen den Christen
führt, das Zeugniss gegen ihren Glaubensgenossen verweigern. In
1) Als Fälle, in welchen die Beklagten der inquisitio willen dingflüchtig werden,
verzeichne ich noch Mon. Boic. XXX a , 387 (über die Glaubwürdigkeit der Urkunde
werde ich unten mich zu äussern Gelegenheit finden) undGoldast SS. rer.
Alam. II, form. 95 = Wirt. U. B. 84, N. 57.
2 ) Roziere 27 (Carpentier 32), Roziere 28 (Carpentier 33), Ro z. 29 (Carp. 34).
3 ) Roziere 28, 29.