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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

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Pfeiffer

Um  so  besser  ist  das  wohlgeordnete  Magistratsarchiv  damit
versehen,  und  dort  war,  unter  der  gefälligen  Beihilfe  des  Herrn
Bürgermeisters,  die  Ehaft  oder  Marktordnung  von  Reutte  bald  gefunden. ­
  Sie  ist  in  einer  vom  Erzherzog  Sigmund  Franz  zu  Innsbruck
am  1.  Februar  16114  ausgestellten  Bestäligungs-Urkunde  (Pergament,
12  Blätter,  wovon  Bl.  2—11  beschrieben,  im  grössten  Folioformat)
der  vom  K.  Maximilian  I.  1494,  von  Ferdinand  IbSS  etc.  verliehenen
Privilegien  enthalten  und  umfasst  24  Artikel.
Anfang,  Bl.  3 b :
„Zu  wissen,  dass  die  ersamen  weisen  hurgermaister  und  rath
zu  Reiti  für  sich  selbst  und  anstatt  ainer  ganzen  gemain  der  plärr
Praitenwang  zu  erhaltung  und  beffirderung  gemaines  nutz  nachfolgende ­
  Ordnung,  wie  es  hinfüro  mit  haiung  der  fehler  und  andern
ehal'ten  gehalten  werden  soll,  fiirgenomen  haben.“
Da  der  Umfang  der  Ordnung  nicht  gross  ist  (sie  füllt  hlos  zwei
Blätter)  wurde  sie  an  Ort  und  Stelle  sofort  abgeschrieben.

Damit  war  des  Referenten  Sendung  vorläufig  zu  Ende.  Aber
nicht  ist  es  die  Weiterforschung.  Im  Gegentheil  wirkt  die  durch
seinen  Aufenthalt  in  Salzburg  und  Innsbruck  gegebene  Anregung
unter  den  dortigen  Geschichtsfreunden  fort  und  von  ihrem  patriotischen ­
  und  wissenschaftlichen  Sinn  darf  sich  das  Unternehmen  der
kais.  Akademie  der  Wissenschaften  fernere  Förderung  mit  Sicherheit ­
  versprechen.  Schon  jetzt  können  hieffir  mehrere  höchst  erfreuliche ­
  Thatsachen  angeführt  werden,  die  von  der  gesteigerten  Theilnahme,
  welcher  die  Weisthümer-Sammlung  dort  findet,  lautes  Zeugniss
  gehen.
In  der  Numer  233  der  Salzburger  Zeitung  vom  12.  Oct.  erliess
die  Gesellschaft  für  Salzburger  Landeskunde  einen  „die  Rechtsalterthümer
  Salzburgs“  betreffenden  Aufruf,  worin  unter  Darlegung  des
Zweckes  und  Charakters  der  beabsichtigten  Sammlung  der  österreichischen ­
  Weisthümer  und  unter  Aufzählung  der  bereits  in  Abschriften ­
  vorliegenden  salzburgischen  Landrechte  und  Ehafttaidinge
ein  Verzeichniss  der  noch  fehlenden  gegeben  und  deren  Beibringung
Allen,  die  dazu  in  der  Lage  sind,  mit  warmen  Worten  ans  Herz  gelegt ­
  wird.
            
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