Reisebericht über die Forschungen nach Weisthümern etc.
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BI. 2“:
„Zue wissen sei gethan meniglichen mit disem offnem verfertigtem
Libell, das sich ain gemaind und naehperschaft zu Nasareith
und Tormintz für sich und alle ihre nachkommende ainer gewissen
Stätten Ordnung und auszaigung etlicher hernach hestimhter nachperliclier
recht und articul, wie und was gestalt es hinfüron zu erhaltung
gueter Ordnung und polizei“ u. s. w.
Bl. 3":
„Anfangs sollen drei erhare verstendige mannspersonen auss
baiden gemainden, zwen zu Nasareith und ainer zu Tormintz, järlichen
an Sanct Martins des heiligen bischofs tag, daran dann dise Ehaft
meniglich verlesen und puhliciert werden solle, zu gwalthahern und
dreyeren — erwüllt und erkiesst werden.“
Bl. 6”:
„Beschechen den zechenden tag Augusti nach Christi geburd im
fünfzechen hundert achtzigsten jar gezelt.“
6) „Der Gmainschaft Nassereit und Tormenz Dorfordnung“ (so
die äussere Aufschrift) vom J. 1667, Papier, 19 Blätter in Fol. Dieselbe
zählt 31 Artikel und ist urkundlich bestätigt von Johann Trauer
von Ortenstein, Richter zu Imst, 7. Dec. 1667.
Bl. 3”:
„Als anfangs hat erholter aussschuss und gemainsehaft Nasereit
und Tormenz fürgenomen, dass alljerlich zu Martini drei erhare
mannspersonen aus beeden gemeinden, als zween zu Nasereit und
ainer zu Tormenz, zu gmainsgwalthabern erkiest und besteh, zumalen
durch den anwalt zu Nasereit“ etc.
Auch diese beiden Handschriften wurden dem Referenten vom
Gemeindevorstand mit dankenswerther Bereitwilligkeit mitgegeben.
Die nächste Poststation von Nassareit, jenseits des Fernherges,
ist Lermoos; hier gewährte die Gemeindelade, von der genaue
Einsicht genommen wurde, keine Ausbeute. Dagegen war ein Besuch
im Markt
3. Reutte
nicht ohne Erfolg. Im Archiv des dortigen Bezirksamts, dessen
Durchsuchung vom Herrn Vorstand in freundlichster Weise gestattet
wurde, befinden sich ausser einer Anzahl von Kaufbriefen auf Pergament
keine älteren Schriftstücke.