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Pfeiffer
„Ein brief der änchlin halben, dass man sie an vatter und mutter
statt zu erben zugelassen und für ein statt und landrecht binfüro
in ewigkeit zu halten aufgenommen hatt.“
3. Bregenzerwald, innerer, Landsbrauch, in zwei Abschriften.
A. Nr. 648. IV. Stück, 130 Seiten in 4°.
5. 1:
„Landsbrauch oder nuzliche landssazungen und ibungen des
innern Bregenzerwalds in gerieht- und andern Sachen, wie nemblichen
solche von ohnerdenklichen jahren her auf dem sogenannten
Bezegg von gesambten landsmagistrat und zweimahl so vihl auss den
gemainden gemacht and sonsten in uralter ibung gewesen: sonderlichen
aber untern 3. 4. et 3. Augusti 1744 auf ermelter Bezegg
abermahlen völlig durchgangen und in vihl puncten zum theil besser
erklärt, zum theil auch würdig für ein landsgebrauch und gesaz aufund
angenommen, welche auf vorgehend alte (S. 2) landsbräuch und
damahlen abgefassten protocoll von der lantschreiberei auss in eine
Ordnung gebracht und hiervon finf gleichlautende exemplare,
nemblich einss in der lantschreiberei jeder zeit zu behalten und
jeden landsviertheil einss verfertigt worden in obcrmelten 1744 jahr.“
B. Sign. IV. e. 4. 128 Seiten. Ist eines der fünf amtlichen mit
Siegel versehenen Exemplare, schlecht geschrieben.
Ob nachstehende, gleichfalls im Ferdinandeum befindliche Statutenbücher,
die schon mehr gelehrten Anstrich tragen, in den Bereich
unserer Sammlung gehören, bedarf noch näherer Untersuchung.
1. Statutenbuch des Gerichts Ennenb erg, in zwei Abschriften
des 17. u. 18. Jahrh. in 4°.
a) Sign. IV. e. 68. 38 Blätter.
b) Nr. 421. 28 Blätter.
2. Statuten von Tliurn am fiader, in fünf Büchern.
Nr. 421. Bl. 1—78.
3. Statuten von Buchcnstcin.
Ebd. Bl. 78—98.
4. Des Klosters Sonnenbarg Jurisdiction und Confinen.
Ebd. BI. 99—117.
3. Des Landgerichts Michclsburg Confinen.
Ebd. 118—123.
6. Satzungen des Reichshofes Lustenau, publiciert 1792.
Nr. 686. 141 Seiten vom J. 1793.