Reisebericht über die Forschungen nach Weisthümern etc.
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Des richters erste frag an den reehtspreelier. N. und N. ich
frag euch des rechtens auf den ait, oh es sei an weil, zeit, stunt und
tag, dass ich als lantrichter und pflegsverwalter nidersitze, den Stab
in die haut nembe und besitze dem hochwürdigisten fürsten und
herrn, hern Maximilianum Gandolphum erzbischoven zu Salzburg,
legalen des stuels zu Rom etc. unserm gnedigisten herrn und landsfürsten,
euch dem ersamben geding das ehehaftthätting und landsrecht
der herschaff Raschenherg, wie vor alter herkomben ist, verzuhalten?“
u. s. w.
Der Fragen und Antworten sind im Ganzen fünfzehen.
Bl. SS“ — 61":
„Hierauf werden nachfolgende articul abzulesen anbefohlen:
Verzaichnus etlicher recht und articul, so bei den ehehaftthättung
zu verlesen sein“ (es sind deren ebenfalls fünfzehen).
Bl. 62“ — 63”:
„Verzaichnus und beschreibung die (1. der) gränitz und
kuglwaidt des pfleggerichts Raschenberg, wie es die alten aussgesprochen
haben und zu recht erkent worden, wie folgt“.
Bl. 64“ — 66 b :
„Beschreibung der gränitz und kuglwaidt des hochfürst!, pfleggeriehts
Raschenberg, wie es die alten gerichtsunderthonnen
vor Zeiten aussgesagt und hierauf durch Michael Stöckl, gewesten
hochfürstl. pflegsverwalter und lantrichter zu Raschenberg, als anno
1609 beschriben , auch zu dato bei denen ehehaftthüttungen und
öffentlichen landtrecht denen underthonnen vorgelessen worden“
u. s. w.
Bl. 67“ — 70-:
„Sonderbare Vermahnungen und verbot, so bei den ehehaftthättungen
craft gnedig abgegangenen befelchen verlesen worden
und noch hinfüro zu verlesen sein, wie volgt“.
36 Artikel.
Dasselbe Ehafttaiding oder Landbuch befindet sich auch in
mehreren, tlieils altern, tlieils jiingern Aufzeichnungen vom J. 1608,
1609, 1671 (im ganzen fünf Hefte) unter den zu Laufen aufgefundenen
Weisthümern (s. oben Seite 4).
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