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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

Reisebericht  über  die  Forschungen  nach  Weisthümern  etc.

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Des  richters  erste  frag  an  den  reehtspreelier.  N.  und  N.  ich
frag  euch  des  rechtens  auf  den  ait,  oh  es  sei  an  weil,  zeit,  stunt  und
tag,  dass  ich  als  lantrichter  und  pflegsverwalter  nidersitze,  den  Stab
in  die  haut  nembe  und  besitze  dem  hochwürdigisten  fürsten  und
herrn,  hern  Maximilianum  Gandolphum  erzbischoven  zu  Salzburg,
legalen  des  stuels  zu  Rom  etc.  unserm  gnedigisten  herrn  und  landsfürsten, ­
  euch  dem  ersamben  geding  das  ehehaftthätting  und  landsrecht ­
  der  herschaff  Raschenherg,  wie  vor  alter  herkomben  ist,  verzuhalten?“
  u.  s.  w.
Der  Fragen  und  Antworten  sind  im  Ganzen  fünfzehen.
Bl.  SS“  —  61":
„Hierauf  werden  nachfolgende  articul  abzulesen  anbefohlen:
Verzaichnus  etlicher  recht  und  articul,  so  bei  den  ehehaftthättung
  zu  verlesen  sein“  (es  sind  deren  ebenfalls  fünfzehen).
Bl.  62“  —  63”:
„Verzaichnus  und  beschreibung  die  (1.  der)  gränitz  und
kuglwaidt  des  pfleggerichts  Raschenberg,  wie  es  die  alten  aussgesprochen
  haben  und  zu  recht  erkent  worden,  wie  folgt“.
Bl.  64“  —  66 b :
„Beschreibung  der  gränitz  und  kuglwaidt  des  hochfürst!,  pfleggeriehts
  Raschenberg,  wie  es  die  alten  gerichtsunderthonnen
vor  Zeiten  aussgesagt  und  hierauf  durch  Michael  Stöckl,  gewesten
hochfürstl.  pflegsverwalter  und  lantrichter  zu  Raschenberg,  als  anno
1609  beschriben  ,  auch  zu  dato  bei  denen  ehehaftthüttungen  und
öffentlichen  landtrecht  denen  underthonnen  vorgelessen  worden“
u.  s.  w.
Bl.  67“  —  70-:
„Sonderbare  Vermahnungen  und  verbot,  so  bei  den  ehehaftthättungen
  craft  gnedig  abgegangenen  befelchen  verlesen  worden
und  noch  hinfüro  zu  verlesen  sein,  wie  volgt“.
36  Artikel.
Dasselbe  Ehafttaiding  oder  Landbuch  befindet  sich  auch  in
mehreren,  tlieils  altern,  tlieils  jiingern  Aufzeichnungen  vom  J.  1608,
1609,  1671  (im  ganzen  fünf  Hefte)  unter  den  zu  Laufen  aufgefundenen ­
  Weisthümern  (s.  oben  Seite  4).

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