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Pfeiffer
das Haus- Hof-, und Staats-Archiv nach Wien, zumTheil nach München
gewandert, vieles mag auch nach andern Seiten hin zerstreut und
verschleudert sein. Auch von den Akten sind nur mehr die von 1300
an darin enthalten. Gleichwohl füllt das Zurückgehliebene noch eine
stattliche Reihe von Zimmern und Sälen, und ist für salzhurgische
Geschichte vom 16. Jahrh. an, namentlich für Sitten- und Culturgeschichte,
eine unerschöpfliche, kaum noch angebrochene Fundgrube.
Leider ist die Benutzung derselben sehr erschwert, indem
seit geraumer Zeit kein Registrator mehr da ist, der Auskunft geben
könnte und für Aufrechthaltung der Ordnung sorgte. Wenn etwas
geeignet war, diesen Mangel minder empfindlich zu machen, so war es
die unermüdliche Gefälligkeit, womit der dermalige Registrand bei der
Statthalterei, Herr Karl Stölir, obwohl mit anderen Arbeiten
vollauf beschäftigt, den Referenten bei seinen Forschungen unterstützte.
Eine besondere Abtheilung der Centralregistratur bildet das
alte Hofkammer-Archiv. Dasselbe ist nach den ehmaligen Pfleggerichten
geordnet, über deren jedes ein eigenes Repertorium besteht,
das leider nur chronologisch, nicht auch nach Materien eingerichtet
ist, was das Nachschlagen und Suchen sehr mühsam und zeitraubend
macht. Dasselbe zeigte sich auch erfolglos, da die hier befindlichen
drei Taidinge von Lungau, Wartenfels und Werfen von der Landesregierung
bereits ausgehoben und der Commission mitgetheilt waren.
Eine weitere Abtheilung bilden die Urbarien über die einzelnen
Pfleggerichte, von denen gegen 200 meist aus späterer Zeit, d. h. vom
16. Jahrh. an, vorhanden sind. Sie wurden sämmtlich, Band für Band,
durchgesehen. Aber nur eines, ein Urbar von M i 11 e r si 11, ergab Weisthümer.
Die Handschrift ist auf Pergament in gr. Fol. von Einer Hand
sauber geschrieben. Bl. 2“: „Anno domini 1493 mandato reverend.
in Christo patris et domini domini Leonhardi Archiepiscopi Salzeburgensis
etc. transscriptus est hie über officii Mittersil“ (roth).
Bl. 23“: „Scriptus et finitus per Wilhelm Pürstinger ciuem et
eotunc scriptorem curie Salzeburgensis“ (roth). Vorher, auf derselben
Seite, steht am Rande von der nämlichen Hand folgende Bemerkung:
„Hec omnia et singula per longum processum continentur
in libro urbarii officii Mittersil in ultimis decem foüis et habetur liic
über papireus in camera domini“.