Reisebericht über die Forschungen nach Weisthümern etc.
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1. Stiftrecht der Widern zu Abtenau. Cista LXVIII, 1.
Urbarium der Pfarrkirche Abtenau vom J. 1570. Papier, Fol.,
Bl. 32 a —35 a .
Titel:
„Libel des stiftrechts der widm im markt Abbtenau, so geschriben
anno 1309 und verneurt worden 1370.
Zu vermerken des pfarrers und seiner widm gerechtigkait die
järlicben in seiner stift mit recht und urtl gesprochen und gehalten
worden bei der peen wie hernach geschriben stet und von alter
herkumen ist“.
2. Stift re cht von Hallern. Cista LXYII, 11. Papier, 13.
Jahrh., in gr. Fol. Bl. 33—36. Die Handschrift enthält mehrere
Urbarien des Amtes Weissenbach (Hallein). 1. vom J. 1434. — 2.
vom J. 1445. Auf letzteres folgt das AVeisthum.
Anfang:
„Item von erst fragt man in der stift zu dem Halln ob es an jar
an weil oder an der zeit sei“ etc.
Beide Stücke hat Referent vollständig abgeschrieben.
3. Landtaiding von AYiudisch-.Hatrei, ehmals salzburgisches
Pfleggericht, nun, seit der Säcularisation (1803), zu Tirol gehörig.
Papierhandschrift, 17. Jahrh. in 4°., erst kürzlich erworben,
daher noch ohne Nummer.
Titel:
Bl. 1“. „Meins gnedigsten herrn von Salzburg etc. landtaidung
des lantgerichts und herligkait zu Windisch-Mattrei.“
Bl. 2“: „Allererst anfänklich soll richter melden ee und er den
stab in die baut nimbt wie hernach steet.“
AVegen Mangel an Zeit nur zum Theil abgeschrieben. Die Handschrift
steht der Commission jeder Zeit zur Verfügung.
Das Statthalterei-Archiv oder die „Centralregistratur“, wie
dasselbe genannt wird, ist kaum mehr ein Schatten dessen, was sie
einst, noch im Anfang dieses Jahrhunderts, muss gewesen sein.
Sämmtliche Urkunden sind daraus verschwunden und zum Theil in