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Pfeiffer
Ehafttaiding, die sich in zwei alten Registraturkästen wirklich vorfanden.
Ein ähnliches, nur weit ergiebigeres Resultat erzielte Herr
Peitler nach mehreren vergeblichen Zuschriften, in Folge einer vom
Landesausschuss in Aussicht gestellten und nachher auch bezahlten
Remuneration, beim jetzigen kgl. bairischen Landgerichte Laufen, wo
es der Nachforschung des dortigen Registrators J. Mosshamer
gelang, eine Anzahl von Weisthiimern theils ehemaliger, nun bairischer,
theils noch jetzt zu Salzburg gehöriger Ortschaften aufzufinden. Von
der erprobten und höchst dankenswerthen Thätigkeit des Herrn
Landesgerichtsrathes Dr. Peitler darf sich das Unternehmen der
kais. Akademie noch weitere erfreuliche Erfolge versprechen.
Mit der Gesellschaft für Landeskunde war ebenfalls eine Verbindung
rasch geknüpft, und durch sie und deren Mitglieder, namentlich
die Herren Reclinungsofficial Petermandl, Hauptmann Riedl,
Hauptmann v. Schallhammer, Dr. Zillner, sah sich Referent in
seinem Vorhaben mächtig gefördert. Nicht genug rühmen aber kann
er die aufopfernde Güte und Hingebung, womit Prof. Dr. Spatzenegger
ihm bei seinen Forschungen durch Rath und That zur Seite
stand.
Sein Hauptaugenmerk war natürlich zunächst und vor allem auf
die Durchsuchung der Archive gerichtet, von denen in erster Reihe
das Stifts-Archiv von St. Peter und das Statthalterei-Archiv zu nennen
sind. Die Benützung des letzteren ward ihm vom Herrn Landeschef
Eduard Grafen v. Taaffe in liberalster Weise gestattet, bei der
Durchsuchung des ersteren gieng ihm der gelehrte Vorstand desselben,
Herr P. Amand Jung, seihst hilfreich an die Hand.
Da das Stift zu St. Peter die Weisthum er seiner ausserhalb
Salzburg gelegenen Besitzungen, Dörnbach und Breitenau, bereits
früher der Commission zur Verfügung gestellt hatte, so Hess eine
erneuerte Durchsicht des wohlgeordneten Archivs nicht viel mehr
erwarten. Dennoch blieb sie nicht ohne willkommene Ausbeute. Sie
war vorzüglich den zahlreich dort vorhandenen Urbarbüchern, in
denen sich häufig Weisthümer eingezeichnet finden, gewidmet. Ausser
zwei Abschriften des Ehafttaidings von Breitenau (beide aus dem 16.
Jahrh., Cista III, o, Papier, gr. Fol. vom J. 1320. und Cista VI, 3,
Papier, gr. Fol. Bl. 103—107), die deshalb von minderem Belang
sind, weil sie fast buchstäblich mit der schon früher erhaltenen älteren
Aufzeichnung vom J. 1316 übereinstimmen, fanden sich;