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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

Die  Gefahr  vor  Gericht  und  im  Rechtsgang-.

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der  Städte  Tlieil  zu  nehmen  hätten,  mindestens  einer  aus  jeder
bischöflichen  und  grösseren  Reichsstadt,  während  die  Kurfürsten
Rätlie  und  edle  Herren  in  unbeschränkter  Zahl  mitbringen  könnten.
Diesen  Versammlungen,  deren  Theilnehmer  insgesammt  ein  Eid  verpflichten ­
  sollte,  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  für  den  gemeinen
Nutzen  zu  wirken,  wies  Cusa  die  Aufgabe  zu,  eine  möglichste  Gleichheit ­
  und  Gemeinschaft  des  Rechtes  zu  begründen  und  dasselbe
nach  seinem  Inhalte  zu  verbessern  «s);  vor  Allem  —  fährt  Cusa  in
seinen  Reformvorschlägen  fort  —  soll  das  verfängliche  Formelwesen
ganz  und  gar  abgeschafft  werden.  Nur  zu  oft  wissen  fürsprecherische
Umtriebe  ein  Urtheil  zu  erlangen,  wonach  die  armen  Leute  mit
ihrem  schlichten  Sinn  die  Form  verletzt  haben  und  daher  sachfällig
werden;  denn  in  der  Saelie  fällt,  wer  auch  nur  eine  Sylbe  fehlt,  wie
ich  dies  im  Sprengel  der  Trierischen  Diöcese  häufig  mit  eigenen
Augen  gesehen  habe  isV).  Cusa  verlangte  also  eine  Coditication;  am
dringendsten  nötliig  schien  ihm  jedoch  ein  Gesetz  für  das  Reich,  wie
es  vor  mehr  als  zweihundert  Jahren  schon  von  Kaiser  Friedrich  II.
für  Sicilien  wirklich  erlassen  worden  war  15S ).  Dieses  Gesetz,  welches
mit  Einem  Schlage  der  Gefahr  im  Rechtsgange  ein  Ende  machen
sollte,  kam  indess  eben  so  wenig  zu  Stande,  als  der  Vorschlag
wegen  Abhaltung  regelmässig  widerkehrender  Reichstage  verwirklicht
wurde.  Seine  Realisirung  setzte  voraus,  woran  es  gebrach,  Bereitwilligkeit ­
  der  einzelnen  Glieder  zur  Förderung  des  gemeinen  Nutzens
allseitige  Theilnahme  und  Liebe  für’s  Ganze.  Was  die  freie  That  nicht
vollbrachte,  sollte  jedoch  bald  nachher  im  Zusammenhänge  und
Gefolge  eines  überwältigenden  Ereignisses,  der  Annahme  der  fremden

45S )  Um  die  Landesgewohnheiten  prüfen  und  nach  Möglichkeit  in  gemeine  Bräuche  umwandeln
  zu  können,  sollten  jene  von  den  Landrichtern  früher  aufgezeichnet
werden.
154 )  Et  maxime  captiose  formae  omnino  undique  tollantur,  quoniam  saepe  simpliees
pauperes  per  cavillationes  causidicorum  extra  form  am  dicuntur  et  a  tota  causa
cadunt,  quoniam  qui  cadit  a  syllaba  cadit  a  causa  nt  saepe  vidi  per  Treverensim
dioecesim  accidere.
455 )  Constitutiones  regni  Siciliae  2,  17  de  iure  Francorum  in  iudiciis  suhlato.  Imperator
Friedericus  a  1221:  Speciale  quoddam  Francorum  ins,  imo  nt  proprius  loquamur
iniuriam,  quae  in  iudiciis  tarn  ciuilibus  quam  criminalihns  hactenus  ohtinebat,  de
medio  tollere  cupientes,  praesentis  nnsfrae  sanctionis  programmate  cunctis  regni
nostri  fidelibus  voliimus  esse  notum,  quod  nos  qui  singulorum  iura  iustitiae  Jibra
            
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