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Siegel
Seele Cusa's hervor, dass er aufs tiefste verletzt dein kaum ergriffenen
Berufe für immer entsagte und übertrat in den geistlichen Stand,
in welchem er, nachmals zur Würde eines Cardinais und Bischofs
von Brixen erhoben, bekanntlich einer der bedeutendsten Vertreter
der allgemeinen Kirche wurde. Doch hatte der grosse Gottesgelehrte
Sinn und Theilnahme für das Recht keineswegs verloren. Noch als
Decan zum heiligen Florian in Coblenz nahm er an dem Basler
Concile Theil, dem er sein berühmtes Werk vorlegte de concordautia
catholica oder über die Kirche und deren beide Bestandtheile, das
Priesterthum und das heilige Regiment. Bei dem innigen Zusammenhänge
zwischen dem geistlichen und weltlichen Regimente kam Cusa
auch auf die Schäden und Gebrechen zu reden, an welchen das
Reich litt. Als Heilmittel hiefiir erschienen ihm die von Alters üblichen,
aus den vorzüglichsten Gliedern des Reiches bestehenden Versammlungen,
vorausgesetzt dass sie recht gehalten und regelmässig fortgesetzt
würden 15 -). Auf ihnen, sagte er, wurden ehedem die erspriesslichsten
Massregeln beschlossen gegen Treulosigkeit, Betrug,
Raub und Mordbrand, während in der ganzen Zeit, so lange es Cusa
gedenken mochte, kaum ein Reichstag gehalten worden war, auf
welchem eine andere Frage als die Hussitenangelegenheit Gegenstand
der Berathung gewesen wäre, und mehrmals die Berufung sogar
erfolglos geblieben ist. Daher schlug Cusa regelmässig widerkehrende
Versammlungen vor. Alljährlich zu Pfingsten sollten die Herren Landrichter
und Kurfürsten einen Tag in des Reiches Wahlstadt unter
dem Vorsitze des Kaisers oder eines Kurfürsten halten zur Berathung
der Reichs- und Landes-Angelegenlieiten und zur Besserung dessen,
was der Besserung bedürfte. Ausserordentlicher Weise — meinte er
weiter — könnte noch immer, wenn eine wichtige Sache die zahlreiche
Versammlung aller Fürsten verlangte, eine solche ebenfalls nach
Frankfurt oder an einen anderen Ort berufen werden. Neben dem
alljährlichen ordentlichen Kurfürsten- und Richtertage aber verlangte
Cusa eine zweite regelmässige Versammlung in Frankfurt, welche
zum geringsten einen Monat währen sollte, im Mai und September,
und an der ausser den vorgenannten Gliedern des Reiches Abgesandte
453) Vgl. die coiicordantia lib. 3 cap. 33 in Nie. Cusani opera (Basler Ausgabe) p. 813,
816.