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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

Die  Gefahr  vor  Gericht  uud  im  Rechtsgang-,

165

VII.
Eine  willkommene  Unterstützung  fand  das  bereits  vorhandene
Widerstreben  gegen  die  Formen,  worüber  Sinn  und  Inhalt  vergessen
wurde,  in  dem  Humanismus,  dem  zugleich  das  grosse  Verdienst
gebührt,  zuerst  das  bestimmte  Verlangen  nach  allgemeiner  Aufhebung
der  Gefahr  durch  des  Gesetzgebers  Hand  energisch  zum  Ausdruck
gebracht  zu  haben.  Der  Formalismus  im  Gerichtswesen  bildet  keine
vereinzelt  stehende  Erscheinung.  Dem  gesummten  geistigen  Leben
des  Mittelalters  war  allmählig  die  freie  Bewegung  abhanden  gekommen,
Denken  und  Sagen  überhaupt  war  in  Formen  erstarrt,  aus  welchen
es  erst  der  Humanismus  mit  seinem  schmelzenden  Hauche  gelöst  und
wieder  in  frischen  Fluss  gebracht  hat.  Dass  er  sich  aber  nicht
begnügte,  den  Scholasticismus  in  der  Lehre  zu  bekämpfen,  dass  er
sofort  auch  gegen  den  Formalismus  im  gerichtlichen  Verfahren  sich
wendete,  darf  um  so  weniger  überraschen,  als  auch  Cicero,  die  neue
Quelle  philosophischen  Denkens  und  zugleich  das  Muster  gerichtlicher
Beredsamkeit  aus  dem  Alterthume,  den  Formenkram  der  römischen
Juristen  zur  Zielscheibe  seinesSpottes  gemacht  hatte  15 <*).  Merkwürdig
bleibt  dagegen  immerhin  die  entscheidende  Bedeutung,  welche  der
Formalismus  im  Processe  für  den  Lebensgang  eines  der  grössten
Männer  des  humanistischen  Zeitalters  erlangen  sollte,  so  dass  für
diesen  noch  ein  besonderer  Anlass  vorlag  unmuthigen  Sinnes  den
Kampf  aufzunehmen.  Niklas  ChrylFtz  von  Cues  im  Mosellande,  geboren
im  zweiten  Jahre  des  fünfzehnten  Jahrhunderts,  hatte  zu  Anfang  der
zwanziger  Jahre  in  Padua  die  Rechte  studirt.  Als  Doctor  der  Decretalen
kehrte  er  nach  seiner  Heimath  zurück,  und  wählte  hier  den  Beruf
eines  Fürsprechers  armer  Leute  vor  Gericht.  Ein  eigenthümliches
Geschick  aber  fügte  es,  dass  er  sogleich  den  ersten  Process,  in
welchem  er  als  Anwalt  zu  Mainz  auftrat,  in  Folge  eines  Formfehlers
Verlor  |51 ).  Diese  Begebenheit  brachte  einen  solchen  Eindruck  auf  die

Vgl.  Jhei'ing-,  Geist  des  röm.  Rechts  2- a ,  4G8  Note  610.
151 )  Diix,  Nikolaus  von  Cusa  1,  105.
            
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