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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

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Siegel

Die  Worte  des  Schwures  begleiteten  eine  Handlung.  Zu  deren
Vornahme  waren  nach  festem  Herkommen  allüberall  zwei  Finger  der
rechten  Hand  bestimmt,  mochten  sie  nun  gegen  Himmel  erhoben
oder  auf  die  Gebeine  von  Heiligen,  ein  Kreuz  mit  dem  Frohnleicliname
  oder  wie  hei  dem  Schwur  einer  Frau  auf  die  linke  Brust
gelegt  werden.  Als  nun  in  Kremsier  der  Fall  vorgekommen  war,  dass
einer  seine  fünf  Finger  auf  das  Kreuz  legte,  was  die  Veranlassung
zum  Rechtszuge  nach  Brünn  gab,  erkannten  die  Stadtsehöffen,  dass
der  Schwörende,  welcher  nicht  aus  Vermessenheit  und  Keckheit,
sondern  in  Vergesslichkeit  und  aus  Unbedacht  so  gehandelt  habe,
nicht  für  gefallen  zu  erachten  sei.  Zur  Rechtfertigung  aber  wendete
man  folgende  fast  lächerliche  Argumentation  an:  die  grössere  Zahl
schliesse  die  kleinere  in  sich,  und  es  habe  daher  derjenige,  welcher
der  ganzen  Hand  sich  bediente,  mit  zwei  Fingern  geschworen!  I4 ' J J
Deutlicher  als  durch  Folgerungen  solcher  Art  kann  der  Zwiespalt
nicht  aufgewiesen  werden,  in  welchem  der  freiere  Geist  sich  befand.
Indem  er  das  Haupt  über  die  Form  erhol),  beugte  er  sich  selbst  wieder
unter  ihr  Joch.

149 )  Brünner  Schöffenb.  n.  457.
            
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