Die Gefahr vor Gericht und irn Rechtsgang.
163
wird, die Bemerkung als massgebend bei, dass, wenn der Kläger in
seiner Klage einen langen Wortschwall 1 45 ) machen wurde, der
schwer wieder zu geben wäre, der Beklagte nicht nöthig hätte, die
ganze Reihe von Vorwürfen und Übelthaten im Schwur zu wiederholen.
Vielmehr würde nach seiner Meinung genügen, dass er allgemein
sagte: aller der mir vorgeworfenen Räubereien und ähnlichen
Frevel bin ich unschuldig 14 s).
Von der Fassung der Eidformel gelangen wir endlich zu ihrer
Stabung und Ausschwörung. Wie die Schwurformel vorgesagt wurde,
so musste sie auch, auf Wort und Sylbe übereinstimmend, nach
strengem Rechte von dem Schwörenden nachgesprochen werden.
Im Gegensätze hierzu erkannnte der Brünner Rath, dass ein Eid
dennoch gegangen sein sollte, wenn auch der Schwörende bei der
üblichen Redensart „und alle craycze“ des ersten Vocales (a) sich
bedient habe, während der Fürsprecher beim Staben der Formel „und
eile creucze“ gesagt hätte. Diese mildere Beurtheilung sollte nur dann
nicht Platz greifen, wenn bei der vorausgegangenen Schwurprobe
die Schöffen, als sie es hörten, dem Schwörenden ausdrücklich verboten
hätten, statt des e ein a zu setzen. Zur Begründung des Urtheils,
wonach der Eid giltig sein sollte trotz des Missklanges der Sylben,
wurde aber angeführt, dass wenn auch „eile creucze“ üblich so doch
„alle craycze“ sprachlich richtiger sei, wie schon aus verschiedenen
anderen Redensarten erhelle, sage man doch „alle tag, alle nacht, all
weg, all steg“ u. s. f. 14 7 ) Ja es wurde sogar beschlossen die Fürsprecher
zu ermahnen, dass sie in Zukunft des richtigeren ersten Vocals
sich bedienen sollten, ohne indess von Neuem eine Gefahr schallen,
einen Nichtigkeitsgrund aufstellen zu wollen, indem man die Clausei
beifügte: übrigens solle, wenn der Fürsprecher trotzdem „eile“ sagen
und der Sachwalter folgen würde, der Eid giltig sein l4s ).
l45 ) „Verborum arenga“. Arenga, oratio publica, declamatio, harangue. du Fresne ed.
Henschel 1, 385 *.
I4e ) Brünner Schöffenb. n. 446 g. E.
1%7 ) Indem die Meister vom Rechte zu Meistern der Sprache sich erhoben, irrten sie
freilich gar sehr. Ungleiches setzten sie gleich; ein Fehlschluss war die Folge.
Es erging ihnen wie allen, welche mit halber Bildung meistern wollen, was das
Volk in Einfalt übt und wahre Wissenschaft als richtig bestätigt.
1 ^ 8 ) Brünner Schöffenb. n. 444.
11*