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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

Die  Gefahr  vor  Gericht  und  im  Rechtsgang.

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Die  übertriebene,  inasslose  Herrschaft  des  Äusserlichen  oder  der
Form  drückte  dem  gerichtlichen  Verfahren  einen  eigenen  Stempel
auf.  Entsprechend  der  Ordnung  des  deutschen  Rechtsganges,  wonach
der  Grundsatz  einer  freien,  durch  das  Gericht  nicht  bevormundeten
Verfügung  der  Parteien  über  ihre  Rechte  waltete,  und  daher  Gang
und  Gegenstand  der  Verhandlung  durchaus  von  ihnen  abhing,  war
auch  die  Geltendmachung  des  Formalismus  dem  Gegner  anheimgegeben ­
  8 ).  Und  zwar  war  dies  sämmtlichen  Erklärungen  und  Handlungen ­
  gegenüber  der  Fall,  namentlich  auch  gegenüber  dem  Schwur;  nur
galt  hier  das  Eigenthümliche,  dass  der  Schwörende  nach  geleistetem
Eide  seihst  zunächst  an  das  Gericht  die  Frage  stellte,  oh  der  Eid  gegangen ­
  sei,  und  hierauf  erst  der  Gegner  dawider  fragen  konnte,  oh  nicht
dieser  oder  jener  Fehler  untergelaufen  sei.  Dadurch  wurde  dem  Verfahren ­
  der  Charakter  eines  ränkevollen,  chicanösen  Vorganges  verliehen ­
 7 ).  Mit  gespitzten  Ohren  und  lauerndem  Blicke,  heimtückischen
Sinnes  verfolgte  ein  Theil  des  anderen  Rede  und  Gebärden,  um  bei
dem  geringsten  Anlasse,  wo  er  ihn  packen  und  fassen  konnte,  hervorzubrechen. ­
  Für  das  Volk,  welches  die  muthigsten  Recken  ins  Feld
stellte,  war  die  Gerichtsstätte  der  Tummelplatz  der  kleinlichsten
Wortkrämerei.  Dieselben,  welche  im  leiblichen  Streite  mit  kräftiger
Hand  den  Kolben,  mit  starkem  Arme  den  Speer  führten,  konnten  im
Kriege  vor  Gericht  eben  so-  fein  Worte  klauben  und  Sylben  stechen.
Sieht  man  freilich,  dass  derartige  Anträge  der  Widersacher  Billigung
fanden  in  den  Urtheilen,  betrachtet  man  das  Verfahren  vom  Standpuncte
  des  gesprochenen  Urtheils,  so  erscheint  es  im  Lichte  einer
kleinlichen,  pedantischen,  über  die  Maassen  rigorosen  Procedur,
die  der  Folgen  halber  ausserdem  höchst  gefährlich  für  die  Streiter  war,
indem  sie,  ohne  Rücksicht  auf  Recht  und  Unrecht  gleich  einem  Spiele
Gewinn  und  Verlust  vertheilte,  dem  Gewandten  zum  Siege  verhalf,
dem  minder  Geschickten  Verderben  brachte.
beigefügt:  Den  gestalten  Eid  heit  N.  inet  feiern  Mode,  ussgeeeklcn  Fingern,  hell
und  ane  Strampen  to  Gade  und  den  Willigen  geschworen.  —  Strainpeil  •  nach
Wächter,  Glossarium  c.  1702,  1703  gleich  trampen,  Frequentativ  trampeln:  currere,
sallare,  calcare,  plodere  humum  pcdibus.
ö )  Vgl.  die  den  S.  127,  128,129,130,  133,  136  mitgetheilten  Urtheilen  voranstehenden
Geschichtserzähiungen  und  ausserdem  Brünner  SchöfTenb.  n.  429,  437.
7 )  Dass  man  sich  dessen  auch  bewusst  war,  zeigen  mehrere  der  lateinischen  Umschreihungen ­
  der  „Gefahr“.
            
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