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vielmehr: „es gilt das Übrige zu berathen“ oder „jetzt heisst’s, das
Übrige berathen“. Sehr gut bemerkt Ellendt (lex. Soph. s. v. n&px),
nupx bedeute zuweilen „cuius faciendi causa idonea et manifesta
adest“; Ygl. die von ihm aus Sophokles angeführten Beispiele, dann
Aesch. Pers. 1018, Eur. Herakl. 691 u. s.
Zum Schlüsse bemerke ich noch, dass ähnliche Formeln, durch
welche man einen Menschen von nutzlosen Reden abbringen und zu
etwas anderem hinleiten will, sich ziemlich oft finden. Das passendste
Beispiel, das mir zur Hand ist, findet sich bei Eur. Herakl. 691.
Iolaos bezeichnet mit den Worten wg [xevovvtu txXIx ooi liyzw
nxpa die Vorstellungen des Sipxnuv (er solle nicht am Kampfe sich
betheiligen, da seine frühere Kraft entschwunden ist) als fruchtlos
und macht ihm bemerklich, er solle diese nutzlosen Zureden aufgeben
und das andere, was er noch zu sagen habe, Vorbringen, worauf
jener denn auch einen neuen Punct zur Sprache bringt. Ähnliche
Stellen sind Aesch. Prom. 524 ällov Xoycv ixip.vnaSe. 1067 äAAo u
fdjvsi xai Kzpap.vd-00 (x 6 ri xxi nÜGug.
V. 1206 tr.
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„pioAüv, x.3- ah S“. Dindorf. Ma^cuv halte ich für die echte
Leseart, die nach LS aufgenommen werden muss. MoAcov, welches
die Herausgeber aufnehmen, ist unstatthaft. Es müsste dieser Leseart
die Voraussetzung zu Grunde liegen, dass jener Mensch (rig) vorausgeeilt
war und als er die Klagen hörte, auf halbem Wege umkehrte
und zu Kreon lief. Warum sollte aber der Diener vorausgelaufen
sein ? Kreon hatte nicht die geringste Ahnung davon, dass er zu spät
in Antigone’s Gruft kommen sollte, und darum konnte er sich auch
nicht veranlasst fühlen, einen Diener oder einen Theil seiner Diener
vorauszuschicken. Vielmehr ist anzunehmen, dass die Diener in
Kreon’s Nähe blieben. Kreon hatte ja erklärt axirog r eoriaa xcd 7zapüv
kxXCao[xai (V. 1112); was hätte es also für einen Sinn gehabt,
Diener vorauszuschicken? Ausserdem würde Sophokles es ohne Zweifel
ausdrücklich erwähnt haben. Die Diener blieben also bei dem