Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
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mung dazu verweigerte und dass jener sich in Folge dessen das
Leben nahm. Auch lag in den Worten des Boten (V. 1173) für den
Chor eine Veranlassung zu der Frage, oh Kreon an Haimon's Selbstmord
schuld sei oder nicht. Der Bote hat dem Chor mitgetheilt oi
di £üvrsg aiziot Äavslv. Der Chor glaubte demgemäss, dass von
den beiden Männern, nämlich Kreon und Haimon, der eine den
anderen umgebracht habe und fragt xai zig tpovsvsi; zig cT 6 xdpsvog.
Nun erhält er aber auf seine Fragen die Antwort, dass Haimon todt
und sein eigener Mörder ist. Diese Antwort musste den Chor, der die
Worte ot oi t^üvzsg airtot SxveTv in einem ganz anderen Sinne nahm
als der Bote, überraschen; er sah jetzt, dass der Bote mit atrtot
•SavEtv nicht die unmittelbare Ursache des Todes, nicht einen Mord,
sondern eine entferntere und mittelbare Ursache bezeichnen konnte.
Nun hätte der Chor allerdings, wie man erwartet, sagen sollen:
„Also, wenn ot Cüvzsg atrtot ^avstv sind und dennoch Haimon sich
selbst ermordet hat, dann muss Kreon mittelbar Ursache des Selbstmordes
sein“. Aber Kreon war ja bei seinem Weggehen ganz umgewandelt,
und so konnte der Chor anderseits es bezweifeln, dass Kreon,
der gegen Polyneikes und Antigone von seinem Starrsinn abgelassen
hatte, seinen Sohn durch Härte zum Selbstmorde hätte treiben sollen.
Er konnte ja auch ahnen, dass die Worte atrtot -Savstv noch einen
ganz anderen Sinn haben könnten, den er bisher nicht begriff und
der ihm erst aufgeklärt werden sollte; er konnte vermuthen, dass
Kreon unabsichtlich durch etwas, was der Bote erst mittheilen
würde, den Selbstmord seines Sohnes veranlasste; denn in diesem
Falle konnte der Bote von Kreon den Ausdruck airtoi -3-avsiv gebrauchen,
während doch anderseits nicht gesagt werden konnte npög
nazprhag ippsvög öaoüev At/zwv, da in diesem Ausdrucke der Begriff
der Absichtlichkeit und Schuld, nicht der blossen, auch unfreiwilligen,
Veranlassung liegt. Angesichts dieser Möglichkeiten ist die
Doppelfrage des Chors und namentlich der zweite Theil derselben,
der etwas auffallend erscheinen könnte, gewiss vollkommen gerechtfertigt.
Die Erwiederung des Boten aözög npög avzoü kann natürlich
nicht so viel bedeuten wie ccvzög utp’ aöroö „er hat sich mit eigener
Hand ermordet“; dies würde nicht zu npög oi/.dag pptvög stimmen
und konnte, nachdem der Bote dasselbe mit den Worten aözöyjip d
cdfidaaczca ausgesagt hat, nicht wiederholt werden. Vielmehr hat