Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
711
An unserer Stelle, nach V. 1079, schliesst der Context diese
Verse entschieden aus. Es ist überhaupt nicht denkbar, dass Teiresias,
nachdem er die für das an Polyneikes und Antigone verübte Verbrechen
gebührende Strale dargestellt und mit xai r«vt’ äSprjaov arA. offenbar
abgeschlossen hat, nun erst noch „das drohende Unheil auf den
gesammten Staat ausdehnen“ (um mit Sclmeidewin zu reden) sollte.
V. 1077—1079 bilden offenbar den Abschluss der Verkündigung der
drohenden Strafe aus, was auch schon daraus ersichtlich ist, dass
Teiresias mit den Worten favsXydp ov p.ctxpov ypövou rptßv}
arA. zu dem in der Einleitung Gesagten (V. 1064 f. «AA’ ev yi toi
xdTcaSi p.'n n o A A o 0 g in r p o y o u g de pu A A r; r rj pug r/Xiov Tshlv)
zurückkehrt. Es ist ja eine bekannte Erscheinung, dass oft der Abschluss
dadurch gebildet wird, dass man das zu Anfang Gesagte in
derselben oder in einer variirten Form vorbringt. — Und wenn man
auch die Möglichkeit zugäbe, dass Sophokles die Erwähnung des
dem gesammten Staate drohenden Unheils hätte anfügen können, so
hätte er doch einen passenden Übergang anwenden und das Verhältnis
dieser zwei Gedanken zu einander zweckmässig ausdrücken
müssen; denn die Anreihung durch di ist hier so ungeschickt als
möglich. Sclmeidewin wollte eine Vermittlung dadurch gewinnen,
dass er nüacu rcolsa; auffasste „der Staat in seiner Gesammtheit“, so
dass der Zusammenhang folgender wäre: „Nicht blos Familienunglück
steht dir bevor, sondern auch eine Erschütterung des gesammten
Staates, da ja die Staaten in ihrer Gesammtheit; erschüttert werden,
deren“ u. s. w. Aber diese Auffassung muss verworfen werden, wie
sie bereits Meineke verworfen hat; denn näocu noAsig kann hier
sicherlich nur bedeuten „alle Stiidle“.
Ferner lässt iySpai keine genügende Erklärung zu; denn die
Ergänzung raXg ’EpcvOat aus V. 1076 ist ganz unmöglich, wie auch
schon Meineke erkannt hat. der mit Recht behauptet, dass dem
iyd-pai jede Beziehung fehlt.
Dies Bedenken würde vollständig wegfallen durch die Versetzung
von 1080—1083 nach 1022; denn an dieser Stelle wäre die Ergänzung
cvjToXg d. i. SsoXg sehr natürlich. Eben so lässt sich nicht in
Abrede stellen, dass diese vier Verse nach 1022 dem Zusammenhänge
ganz angemessen wären. Teiresias würde an die Darstellung des
göttlichen auf Theben lastenden Unwillens sehr gut die allgemeine
Sentenz anschliessen können, dass es überhaupt allen Städten so zu