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ist in V. 1206 und 1302 keine Rückbeziehung auf unsere Stelle zu
suchen, und der Umstand, dass dort y.wxupdcrwv und vMv.iiaa.aa. stellt,
ist vollkommen gleichgültig. — In Betreff des von vMv.bii.aza abhängigen
obj. Genetivs vgl. von den zahlreichen Parallelstellen, die sich
heibringen lassen, z. B. Trach. 41 f. nl-nv sp.oi nixpdg molvag abzoO
npoaßa'kM'j dnoiyjcai.
V. 1080 ff.
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Die Annahme, dass Teiresias in diesen Versen den Ausbruch des
Epigonenkriegs voraussagt, ist von Bückli evident widerlegt worden
und gegenwärtig glaubt wohl niemand mehr an die Möglichkeit derselben.
Eine nothwendige Consequenz dieser Annahme wäre die
unbedingte Athetese dieser Verse; denn wenn auch die Sage berichtete,
dass die feindlichen Feldherren überhaupt unbestattet liegen
blieben, so hätte doch Sophokles, der in dieser Tragödie nirgends
auch nur die geringste Rücksicht darauf nimmt, durchaus nicht in so
abrupter und unvermittelter Weise hier darauf verfallen können. Es
ist diese Annahme auch aus anderen Gründen, wie Böckh gezeigt hat,
vollständig unzulässig; ja man muss auch in dem Falle, wenn man
diese Verse für eine Interpolation erklärt, es für unzweifelhaft halten,
dass der Interpolator nicht eine Anspielung auf den Epigonenkrieg
dem Teiresias in den Mund legen wollte, sondern den allgemeinen
Ausspruch, dass alle Städte, welche den Leichnam eines ihrer Angehörigen
unbestattet lassen, dem Zorn der Götter verfallen und in
Verwirrung gerathen.
Meine Ansicht über diese Verse ist folgende: 1. An dieser
Stelle, an welcher sie die handschriftliche Überlieferung darbietet,
sind sie gewiss nicht echt. 2. Sie rühren vielleicht überhaupt
nicht von Sophokles her; doch will ich nicht ganz die Möglichkeit in
Abrede stellen, dass sie, wenn man annimmt, sie hätten ursprünglich
an einer andern Stelle, nämlich nach V. 1022, gestanden, dennoch
echt sein könnten.