Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
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zsAsXg ükouzuzeov our«, y.ui ui iuyjupui ui KUVzslEXg, vjrot ev uig rtäaui
ui Suaiui zeXoüvzui. Musgrave: KuvzslsXg an sanctissimi? quo
fortasse sensu Jupiter nuzrip nuvzelrjg Aeschylo audit Sept. Theb.
120 (das Beispiel passt freilich nicht). Hartung übersetzt „alle Weilialtäre
und Erfüllungsheerd’“, wobei Wahres mit Falschem vermischt
wird.
Ich glaube, dass rcuvzshlg die Bestimmung der Altäre zu gottesdienstlichen
Handlungen, somit die Heiligkeit derselben bezeichne.
Man erinnere sich nur, wie oft züog, ze'AeXv und andere ähnliche
Wörter als Cultusausdrüeke gebraucht werden. TsAvj sind heilige
Weihen, Mysterien (z. B. 0. C. lOhO), dann überhaupt religiöse
Ceremonien; zelsXv einweihen, zslszr/ Weihe, zeXezu’i Feste; vgl.
noch ccrsiG/j, zsxeazixog. Somit wären nuvzsAeXg ßco/jiot Altäre, die
ganz zu zilri (gottesdienstlichen Handlungen) bestimmt sind. Indessen
ist es möglich, dass in nuvzsltXg diese ursprüngliche Bedeutung
nicht zu urgiren ist, sondern dass sich aus derselben die Bedeutung
„heilig“ entwickelt hat. Vgl. das ähnliche navSuzog, das
bei Sophokles (Aias 712) die Bedeutung „summa religione cultus,
sanctissimus“ hat.
V. 1031 f.
eü aot tppovriGug sü Xs'yw zö p.av$dvEiv o
fjoiazov eu liyovzog, ei xepdog liyoi.
Heutzutage wird wohl niemand mehr die Richtigkeit von Xlyoi
bezweifeln. Wenn Hartung sagt: „Warum Hermann und Andere
nach ihm den Optativ gesetzt haben, ist mir unbekannt“, so hat er
übersehen, dass L diesen Optativ bietet; nach einem bekannten
kritischen Grundsatz muss liyoi für echt und Xiyei für eine willkürliche
Änderung derer gehalten werden, die eine geläufigere Construction
zu Wege bringen wollten.
Der Unterschied zwischen su liysiv und xipöog Xsysiv ist von
den Erklären! richtig festgestellt worden. Ich hebe nur noch die
Übereinstimmung dieses allgemeinen Satzes mit den vorausgehenden
speciellen hervor; natürlich entspricht y.ipoog Asyoi dem voraus-