688
K v ! c a l a
befriedigt. Hatte der Dichter nun jene Absicht, indem er V 1112
Kreon in den Mund legte, so könnte man es, wenn auch nicht tadellos,
doch begreiflich finden, wie er, indem er jene Absicht verfolgte, das
Unpassende oder Unzulängliche im V. 1112 übersah. Übrigens kann
man auch annehmen — und dies halte ich für das Wahrscheinlichere —
dass der Dichter das Unzulängliche der Begründung nicht übersah,
sondern dass er absichtlich Kreon so sprechen liess. Näheres
darüber unten zu V. 1108 ff.
Die zweite Stelle ist 1103 f. Saov 7’, ava£, Ta.yj.aza.. airjziyvavoi
yäp Se&v nooör/.ug zovg y.ay.6<ppovag ßXäßca. Der Dichter wollte
gewiss, dass die Zuhörer hei diesen Worten an die Befreiung der
Antigone denken sollten. Wenn man den Ausgang in 's Auge fasst, so
sieht man, wie wahr der Chor, ohne es selbst zu wissen, gesprochen
hat. Schnell ist das Strafgericht über Kreon hereingebrochen. Er
betrieb wohl d'acv zayiaza den einen Tlieil seiner Aufgabe, leider
den zweiten, und so kam er zu dem ersten zu spät. Hätte er äaov
zayiaza den ersten Tlieil der Aufgabe (Befreiung der Antigone) zu
lösen gesucht, so hätte der Selbstmord der Antigone und damit das
Unglück Kreon’s abgewandt werden können. Aber es sollte eben dem
Kreon seine reuige Umkehr nichts nützen, da er zu den beiden ersten
Freveln auch noch den dritten, Verhöhnung des gottgeliebten Sehers,
hinzugefügt hatte.
Habe ich die Intention des Dichters, für welche ich Indicien in
den angeführten Stellen zu finden glaube, richtig aufgefasst, so lässt
sich gegen die oben aufgestellte Auffassung des Verses 1062 kein
Bedenken erheben. Sollte aber jene Deduction doch nicht stichhaltig
sein, sollte nach Sophokles’ Anschauung in dem Augenblicke, als
Teiresias das Unglück verkündete, es schon zu spät gewesen sein,
dasselbe abzuwenden, auch wenn Kreon sich mit dem Seher ausgesöhnt
hätte: dann würde eine Modification in meiner Auffassung des
Verses 1062 nothwendig werden. Während ich nämlich oben r,or,
erklärt habe „jetzt, wo ich bereits die Überzeugung erlangt habe,
dass du dich von deiner Verblendung nicht abbringen lässest und
dass du also auch meine Enthüllungen dir nicht zu Nutze machen
wirst“: müsste r ; öY ; in diesem Falle erklärt werden „jetzt, wo es
bereits zu spät ist und wo du, wenn du auch durch meine Enthüllungen
erschüttert umkehren wolltest, die Enthüllungen doch nicht mehr dir
zu Nutze machen und das Strafgericht nicht mehr abwenden könntest“.