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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beitrüge  zur  Kritik  und  Erklärung'  des  Sophokles.

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müssen:  oürw  yäp  xat  vvv  (auch  jetzt,  wo  ich  doch  im  Begriffe
stelle,  dir  alsbald  Böses  zu  verkünden)  ooxöi  ;  wozu  HEeiv  (nicht  /.iysiv)
ergänzt  werden  müsste,  während  doch  Böckh  in  der  Übersetzung
liyi’.v  ergänzt.  Ausserdem  musste  Böckh  Kreon's  ini  xlpdzaiv  in  dem
Sinne  „um  von  mir  Gewinn  zu  erlangen“  nehmen;  aber  das  nachträgliche ­
  gewichtige  t6  am  p.ipog  zeigt  gewiss  an,  dass  Teiresias
Kreon’s  Worten  ini  xipftsaiv  einen  andern  Sinn  leiht.
Gegen  Hermann's  Auffassung  „ita  sane  me  iam  puto  tacere,  nt
lucri  eaussa  illa  dicam,  non  tarnen  mei,  sed  tui.  Id  est  zö  am  p.ipo$“
Hessen  sich  mehrere  Gründe  zur  Widerlegung  Vorbringen.  Es  genügt,
was  Böckh  bemerkt:  „Tilgt  man  das  Fragezeichen,  so  bedeutet  oürw
so  viel  als  ovx  ini  xipftsoiv,  und  es  kann  folglich  nicht  übersetzt
werden“  (folgt  Hermann's  Übersetzung).  Ich  füge  nur  hinzu,  warum,
wenn  man  den  Vers  als  Aussagesatz  befrachtet  (wie  er  wirklich  als
solcher  zu  betrachten  ist),  outco  nicht  —  ini  xspdsaiv,  sondern  =  ovx
ini  xipStaiv  aufgefasst  werden  muss.  Dazu  zwingt  uns  nämlich  vjoY;
x  a  i.  Denn  da  xat  die  Übereinstimmung  zwischen  Kreon’s  Forderung
und  Teiresias"  Äusserung  bezeichnet,  eine  Übereinstimmung  aber
nur  stattfindet,  wenn  outw  der  Forderung  Kreon’s  p.ii  ’~i  xipfeaiv
X&ymv  entspricht  d.  i.  wenn  oötoj  —  oüx  ini  xipoeaiv  ist:  so  muss  ourw
in  diesem  Sinne  aufgefasst  werden.  Hermann  hat  offenbar  die  Geltung
des  xai  übersehen.  Er  hat  aber  auch  v/dv?  nicht  gehörig  beachtet.
Denn  wenn  Teiresias  sagen  würde  „lucri  tui  causa  loquor“,  was  soll
man  mit  vjfoj  beginnen?  Hat  denn  Teiresias  nicht  bereits  früher,  hat
er  nicht  von  seinem  Auftreten  an  „lucri  Creontis  causa“  gesprochen?
Folglich  musste  er  auch  schon  früher  doxitv,  dass  er  „lucri  Creontis
causa“  spreche;  und  somit  ist  YjSri  unzulässig.
Wex  hat  auf  Grundlage  von  Hermann’s  Erklärung  eine  Deutung
versucht,  die  eben  desshalb,  weil  sie  auf  Hermann’s  Erklärung  sich
stützt,  nicht  zulässig  ist,  aber  auch  ausserdem  an  Unwahrscheinlichkeit
ihres  Gleichen  sucht.  „Hoc  dicit:  vereris  tu,  ne  lucri  eaussa  loquar;
atque  sane  ipse  mihi  videor  lucri  eaussa  loqui,  at  —  hierum  istud  erit
tuum.  Lucrum  enim  dicit  vaticinium  calamitatum,  tcöv  cixivv;rcov,
änopprizwv,  quae  aperire  ante  minitatus  erat,  et  nunc  infausto
omine  et  terrifico  ore  vaticinari  parat.“  Eine  Widerlegung  dieser
Ansicht  ist  nicht  nöthig.
Hartung  sagt:  „Wenn  Kreon  den  Seher  warnt,  dass  er  nicht
gewinnsüchtig  reden  solle,  so  scheint  er  vorauszusetzen,  dass  er  ihm
Sitzb.  d.  pliil.-hist.  CI.  L.  Bd.  IV.  Hft.  44
            
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