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K v i c a 1 n
Eben so natürlich erklärt sich hei dieser Auflassung der Stelle die
Partikel zat (auch), welche andere Erklärer ausser Acht gelassen zu
haben scheinen. Kai bezeichnet die Übereinstimmung zwischen
der Ansicht des Teiresias und der (ironisch verstandenen) Forderung
Kreon's. Du verlangst, ich solle nicht bxi xeposaiv sprechen, und ich
glaube auch, dass das, was ich sprechen werde, nicht ini xipdemv
(nämlich gesprochen werden wird.
So fasse ich diese Stelle auf, und ich glaube, dass diese Auffassung
Billigung bei den Forschern finden wird, weil meiner Ansicht
nach alle Momente, sowohl in Bezug auf die sprachliche Darstellung
als auch auf den Gedankenzusammenhang, für dieselbe, keines
gegen dieselbe spricht. Zweifeln könnte man nur, oh ooxü = puto
oder = videor ist, und wie oörw aufgefasst werden muss. Was
dies letztere Wort betrifft, so könnte man es entweder nur auf pf/ 'ni
xipdscnv beziehen (wobei dann Xs£sty zu ergänzen wäre: oörw yäp
[nämlich Xifetv] r?ovj zat oozw) oder auf den ganzen vorausgehenden
Vers; dann wäre nichts zu ergänzen, sondern gutgj als zurückweisender
Stellvertreter des ganzen vorausgehenden Verses zu nehmen: ouroj
(d. i. ztvrj<7£iv p.yj 'ni zepdeotv Xiywv) vffiri zai ogzw. Oöfw d'ozoj wäre
also in diesem Falle so viel als tgötg ö’gzw oder aÖTvj iaziv r, k/j.rj oi£cc.
Ich ziehe die erstere Auffassung, die gewiss näher liegt und auch kräftiger
ist, hei weitem vor. Ehen so scheint mir ogzü bei der Auffassung
„puto“ wegen des oben hervorgehobenen Gegensatzes kräftiger.—Die
Forderung der Ergänzung von liqsiv zu götgj ogzoj ist vollkommen
begründet. Zwar geht nur das Partieipium At/oiv voraus; aber dieses
Particip steht in Verbindung mit einem Imperativ (ztvst), und
wollte man V. 1061 in zwei selbstständige Sätze auflösen, so würde
man sagen ztvsi, p.övov os \xrt 'ni v.irjoz'j’.'j Der Imperativ steht
aber in syntaktischer Hinsicht seiner Natur nach dem Futurum nahe,
da er auf die Verwirklichung in der Zukunft gerichtet ist. Es würde
also die Ergänzung von Xifsiv aus Xsyoiv keiner Schwierigkeit unterliegen;
diese Ergänzung wird aber noch erleichtert und nahe gelegt
durch za!, da ja dies zai die Übereinstimmung mit der Forderung
Kreon’s bezeichnet, diese Forderung aber, wie jede Forderung überhaupt,
auf die Zukunft gerichtet ist.
Prüfen wir nun die anderen Erklärungen dieser Stelle; es lässt
sich von allen beweisen, dass sie entweder gezwungen, oder dem
Zusammenhang nicht entsprechend oder sprachlich unzulässig sind.