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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  c  a  1  n

Eben  so  natürlich  erklärt  sich  hei  dieser  Auflassung  der  Stelle  die
Partikel  zat  (auch),  welche  andere  Erklärer  ausser  Acht  gelassen  zu
haben  scheinen.  Kai  bezeichnet  die  Übereinstimmung  zwischen
der  Ansicht  des  Teiresias  und  der  (ironisch  verstandenen)  Forderung
Kreon's.  Du  verlangst,  ich  solle  nicht  bxi  xeposaiv  sprechen,  und  ich
glaube  auch,  dass  das,  was  ich  sprechen  werde,  nicht  ini  xipdemv
(nämlich  gesprochen  werden  wird.
So  fasse  ich  diese  Stelle  auf,  und  ich  glaube,  dass  diese  Auffassung ­
  Billigung  bei  den  Forschern  finden  wird,  weil  meiner  Ansicht
nach  alle  Momente,  sowohl  in  Bezug  auf  die  sprachliche  Darstellung
als  auch  auf  den  Gedankenzusammenhang,  für  dieselbe,  keines
gegen  dieselbe  spricht.  Zweifeln  könnte  man  nur,  oh  ooxü  =  puto
oder  =  videor  ist,  und  wie  oörw  aufgefasst  werden  muss.  Was
dies  letztere  Wort  betrifft,  so  könnte  man  es  entweder  nur  auf  pf/  'ni
xipdscnv  beziehen  (wobei  dann  Xs£sty  zu  ergänzen  wäre:  oörw  yäp
[nämlich  Xifetv]  r?ovj  zat  oozw)  oder  auf  den  ganzen  vorausgehenden
Vers;  dann  wäre  nichts  zu  ergänzen,  sondern  gutgj  als  zurückweisender
  Stellvertreter  des  ganzen  vorausgehenden  Verses  zu  nehmen:  ouroj
(d.  i.  ztvrj<7£iv  p.yj  'ni  zepdeotv  Xiywv)  vffiri  zai  ogzw.  Oöfw  d'ozoj  wäre
also  in  diesem  Falle  so  viel  als  tgötg  ö’gzw  oder  aÖTvj  iaziv  r,  k/j.rj  oi£cc.
Ich  ziehe  die  erstere  Auffassung,  die  gewiss  näher  liegt  und  auch  kräftiger ­
  ist,  hei  weitem  vor.  Ehen  so  scheint  mir  ogzü  bei  der  Auffassung
„puto“  wegen  des  oben  hervorgehobenen  Gegensatzes  kräftiger.—Die
Forderung  der  Ergänzung  von  liqsiv  zu  götgj  ogzoj  ist  vollkommen
begründet.  Zwar  geht  nur  das  Partieipium  At/oiv  voraus;  aber  dieses
Particip  steht  in  Verbindung  mit  einem  Imperativ  (ztvst),  und
wollte  man  V.  1061  in  zwei  selbstständige  Sätze  auflösen,  so  würde
man  sagen  ztvsi,  p.övov  os  \xrt  'ni  v.irjoz'j’.'j  Der  Imperativ  steht
aber  in  syntaktischer  Hinsicht  seiner  Natur  nach  dem  Futurum  nahe,
da  er  auf  die  Verwirklichung  in  der  Zukunft  gerichtet  ist.  Es  würde
also  die  Ergänzung  von  Xifsiv  aus  Xsyoiv  keiner  Schwierigkeit  unterliegen; ­
  diese  Ergänzung  wird  aber  noch  erleichtert  und  nahe  gelegt
durch  za!,  da  ja  dies  zai  die  Übereinstimmung  mit  der  Forderung
Kreon’s  bezeichnet,  diese  Forderung  aber,  wie  jede  Forderung  überhaupt, ­
  auf  die  Zukunft  gerichtet  ist.
Prüfen  wir  nun  die  anderen  Erklärungen  dieser  Stelle;  es  lässt
sich  von  allen  beweisen,  dass  sie  entweder  gezwungen,  oder  dem
Zusammenhang  nicht  entsprechend  oder  sprachlich  unzulässig  sind.
            
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