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Rede gewesen sein müsse. Aber liegt nicht schon in sXovgcc y.zl. eine
directe Nöthigung an Eteokles zu denken? Und man kann noch mehr
behaupten, nämlich dass auch schon unmittelbar bei den Worten
xäp« jeder an Eteokles denken musste; denn dass Antigone
als dem Polyneikes ytXvj in die Unterwelt kommen würde, darüber
konnte sie selbst und Niemand den geringsten Zweifel liegen; hat sie
doch um des Polyneikes Willen den Tod gewählt. Mit Bezug auf Polyneikes
brauchte sie sicherlich nicht zu sagen y.dpz’ iv iAmaiv zpitfu,
was zwar eine zuversichtliche Hoffnung, aber doch nur immer eine
Hoffnung bezeichnet, während sic von der Liehe des Polyneikes
die festeste Überzeugung haben musste. Somit wusste jeder im
athenischen Theater eben wegen der Worte iv ilnlaiv zpiyo), es sei
y.aziyvnzov y.dpcx auf Eteokles zu beziehen, und darin wurde er durch
die folgenden Worte slnvaa vz'L und vollends durch vvv <5e, Ilo/üveiyeg
bestärkt. Dass auch Eteokles erwähnt wird, ist gewiss etwas dem
Gefühl eines jeden sehr wohlthuendes. Umgekehrt würde es unangenehm
wirken, wenn Antigone Eteokles, der ja auch ihr Bruder war,
dem sie also auch die letzte Ehre zu erweisen verpflichtet war, übergangen
hätte.
So weit ist also bei der handschriftlichen Überlieferung alles in
Ordnung. Nur eines fällt auf, was besprochen werden muss, um
einem etwaigen Einwurf vorzubeugen. Wie kann Antigone auch mit
Bezug auf Eteokles sagen ccjzöyjip . . . ilovaa y.dy.öap.r/da y.dmzuiJ.-ßiovg
yfjdg soorva., da sic doch V. 23 ( : Er soy./Jcc pur, oj g Aiyovai,
ffüv oiy.r, . . . iy.pvps) von der Bestattung des Eteokles so spricht, als
wüsste sie von derselben nur vom Hörensagen, als hätte also dieselbe
ohne Betheiligung von ihrer Seite stattgefunden? Ullrich suchte (a. a.
0. S. 52) dem V. 23 durch eine von der gewöhnlichen verschiedene
Interpunction einen anderen Sinn zu geben; und wennUllrich’s Ansicht
richtig wäre, würde zwischen den beiden Stellen kein Widerspruch
bestehen. Er setzt nämlich das Komma nicht nach Xryou!>(, sondern
nach dU-(i und bezieht die Parenthese üg Aiyovai ovv otxp auf yy r r
cSsig öiy.uia dtarj y.cci vöpup, nicht auf i'y.putpev: „Eteoclem (juidem justo,
ut recte dicunt, jure usus et lege condidit“. Aber diese Interpunction
und Auffassung ist sicher unstatthaft und bedarf keiner Widerlegung.
Dennoch bin ich der Ansicht, dass aus jenem Widerspruche durchaus
kein Argument gegen die Echtheit von 900 ff. entnommen werden
kann. Es bleibt freilich nur die Alternative übrig: Entweder hat