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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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Verses  ein,  dass  gerade  die  Bezeichnung  des  wesentlichen  Moments,
dass  das  unbestreitbare  ri[xrj<jou  mit  Fug  und  Recht  geschehen
war,  vermisst  wird.  Dies  Bedenken  sucht  man  theils  auf  exegetischem,
theils  auf  kritischem  Wege  zu  beheben.
aj  Manche  verbinden  su  mit  £npja«.  Gefällig  ist  die  Ausdrucksweise ­
  dann  allerdings  nicht,  aber  ihre  Möglichkeit  will  ich  durchaus ­
  nicht  läugnen.  Denn  da  ypovsXv  an  und  für  sich  „Verstand  haben“
bedeuten  kann,  so  waren,  könnte  man  sagen,  die  Zuhörer  gezwungen
eu  auf  sri-ixrjna  zu  beziehen,  weil  der  Gedanke  sonst  (bei  der  Verbindung ­
  von  eu  mit  roXg  fpovovalv)  unpassend  gewesen  wäre.  Beispiele
für  eine  solche  ungewöhnliche  Stellung  von  su  (und  von  Adverbien
überhaupt)  finden  sich  ja  auch  sonst.  Obendrein  könnte  man  einen
ganz  plausibeln  Grund  angeben,  der  den  Dichter  hier  zu  dieser
ungewöhnlichen  Wortstellung  veranlasste.  Antigone  wollte,  so  könnte
man  sagen,  eigentlich  die  Äusserung  tun  nairci  a’  syw  sripiacc  eu  ;
da  sie  sich  aber  besinnt,  dass  nicht  alle  Menschen  so  über  ihre  That
urtheilen,  so  wird,  bevor  das  entscheidende  su  gesetzt  wird,  roXg
(ppovovaiv  als  Res  ’iction  der  Behauptung  vorausgeschickt.  Allerdings
wäre  da  bezeichnender  und  passender  roXg  ypovovai  y'  su,  aber  unumgänglich ­
  nothwendig  wäre  ys  nicht.
b)  Arndt  schlug  vor  xacroi  as  y’  su  ’zl.p-r/aa  zoXg  (ppovovaiv  su
und  führte  Beispiele  für  die  Wiederholung  von  su  in  einem  und  demselben ­
  Satze  an.  Nauck  bemerkt  gegen  diese  Conjectur:  „Mit  Arndt’s
Emendation  wird  ein  Ubelstand  gehoben,  dafür  aber  eine  frostige
Pointe  und  ein  unpassendes  ys  hervorgerufen“.  Warum  diese  Pointe
frostig  sein  so'lte,  begreife  ich  nicht;  auch  das  zweite  Bedenken
scheint  mir  nicht  gegründet.  Arndt’s  Verteidigung  dieser  Partikel
„habes  denique,  quod  in  vulgata  non  expressum  est,  exprimi  autem
paene  est  necessarium,  Opposition  per  ys  particulam  coniugi  et  liberis
frairem.  Hoc  enim  dicit  Antigone:  te  quidem  fratrem  recte  honorari,
liberos  autem  aut  coniugem  si  eodem  prosecuta  essem  honore,  minus
recte  fecissem“  ist  allerdings  misslungen,  da  sie  auf  der  Voraussetzung
der  Echtheit  der  folgenden  Verse  fusst.  Aber  Arndt  hätte  auch  von
Jacob’s  richtigem  Standpuncte  ys  verteidigen  können,  wenn  er  gesagt ­
  hätte,  die  Partikel  ys  veranlasse  den  Leser  hei  as  y'  an  einen
Gegensatz  zu  denken,  der  nicht  ausdrücklich  angegeben  zu  werden
braucht,  sondern  hinzugedacht  werden  kann:  „Dich  wahrlich  habe
ich  mit  Recht  geehrt;  wenn  ich  einen  anderen  gegen  das  Verbot
            
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