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K v 1 c a I n
weise ist) sowohl in der Frage des Königs rtva iyovaa yvco|j.v/v als
auch in der Erwiederung der Gattinn des Intaphernes ravrri rf, yvoipti
■/'Peo[xivY) £/£ca ravra. Natürlich wollte auch der Interpolator Antigone
sagen lassen: „Aus welchem Grunde sage ich dies?“ oder „auf
welchen Grund stützt sich diese meine Äusserung?“, da ja die folgenden
Verse eine Begründung enthalten. Und so bemerkt denn
Musgrave, vop-og bedeute hier ratio, und Böckli übersetzt „um
welcher Ursach willen sag' ich dieses wohl?“ Aber was hat den Verfasserberechtigt,
vöp.o? in dieser Bedeutung zu gebrauchen? Nie bedeutet
vö/xog schlechthin „Grund“; höchstens könnte man im Anschlüsse
an die Bedeutung „Sitte, Brauch“ sagen, dass vdp.o? zur Bezeichnung
einer „allgemein gütigen, verbreiteten Ansicht (vop.i^o[xsvri
yv&[xri, rö vopu£6p.£vov), die als Bestimmungsgrund auf das Handeln
des Menschen einwirken kann“, gebraucht werden konnte. Aber diese
Bedeutung passt hier nicht; denn mit Recht behauptet Hermann „nam
etAntigonae illa et Intaphernis uxoris disputatio quid aliud, quam etiam
veteribus id mirum ac paene inauditum visum esse ostendit, si mulier
marito filiisque potiorem haberet fratrem“. Die Bedeutung „Gesetz,
Regel“ ist ebenfalls nicht anwendbar. Ich halte es für sicher, dass
der Interpolator das Wort vop-og aus V. fl 14 roi&ds vopiw entnahm, um
zwischen rivog vöp.ov frh ravra npdg ^äptv ~k£yco und rcnüris . . .
vdp.w eine Beziehung zu Stande zu bringen und zwar eine ähnliche
Beziehung, wie sie bei Herodot zwischen der Frage des Königs rtva
zyjjvaci yvojp.7;v und der entsprechenden Erwiederung ravrri rrj yvei)[xy
Xpeoixsvw besteht, ohne zu bedenken, ob vöjxog zufolge seiner Bedeutung
sich dazu eignet.
Auch gegen npog ya-ptv könnte man Bedenken erheben. Eigentlich
sollte dies doch bedeuten rivt vöp/n -^api(opii-'vr) oder rtva vop-ov
ßzßatovv ßouXopivv} Xsyw ravraj Nun ist ja aber das in den vorausgehenden
Versen Gesagte nicht zu Gunsten dessen, was in den
folgenden Versen gesagt wird, hingestellt worden; V. 909 — 912
sollen nicht eine Bestätigung erhalten durch 905 — 907, sondern
umgekehrt V. 909—912 sind ein Grund, durch den die Richtigkeit
der früheren Äusserung erwiesen werden soll. Man sollte also did
rtva vöjxov (oder vielmehr yvcüp.r ; v, atriav) oder rl.vt vöp.tn (oder vielmehr
yvcöp.p) ■/.pojp.ivn oder eine ähnliche Ausdrucksweise erwarten.
Doch will ich hierauf kein Gewicht legen; denn wie im Gebrauche
von Svexa und ota oder gratia und propter die Gränze nicht immer