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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  c  a  1  a

Folgerichtigkeit  die  Rede  sein  kann—sollte  man  im  V.  910  blos  die
Äusserung  erwarten:  „Auch  wenn  ein  Kind  mir  stürbe,  könnte  ich
ein  anderes  bekommen“;  von  wem,  das  hätte  dem  Verfasser  hier
vollkommen  gleichgiltig  sein  sollen.  Statt  dessen  hat  er  das,  was  er
früher  in  der  Alternative  gesondert  hat,  hier  vereinigt,  welche  Vereinigung ­
  man  füglich  nur  eine  Confusion  nennen  kann.  Darüber,  was
den  Verfasser  dazu  verleitet  hat,  kann  man  nicht  im  unklaren  sein.
Offenbar  liegt  der  Grund  davon  in  der  blinden  Nachahmung  von
Herodot’s  Erzählung  und  in  der  Verkennung  des  wesentlichen  Unterschiedes ­
  zwischen  der  Situation  der  Antigone  und  der  Gattinn  des
Intaphernes.  Die  Situation  dieser  Frau  war  allerdings  eine  solche,
dass  sie,  wenn  sie  den  Bruder  retten  wollte,  Kinder  und  Gatten  zugleich ­
  verlieren  sollte;  die  riv.va.  äXXa  bei  Herodot  sind  also
allerdings  „andere  Kinder  von  einem  anderen  Gatten“;  aber  der  Interpolator, ­
  der  Herodot’s  «XXa  mit  an’  «XXou  furdg  wiedergab,  hätte  bedenken
sollen,  dass,  was  bei  Herodot  vollkommen  angemessen  und  natürlich
ist,  in  seiner  Nachbildung  seltsam  und  abgeschmackt  sich  ausnimmt.
Auch  ToOd’  verdient  den  schärfsten  Tadel.  Bei  Herodot  ist  ei
raür«  dnoßaKoi[j.i  sehr  natürlich;  ravra  sind  „die  Kinder,  die  ich
habe“.  Der  Interpolator  hat  in  blinder  Nachahmung  das  sprachlich
unmögliche  rovS’  gesetzt,  was  an  und  für  sich  nur  bedeuten  könnte
„dieses  meines  Sohnes,  den  ich  habe“.  Die  früheren  Verse  bieten
nichts  dar,  worauf  sich  roö8’  beziehen  könnte;  V.  905  heisst  es  ei
re'xvwv  p.r,Tr;p  gtpvv.
Dieser  Umstand,  dass  roöd’,  wenn  man  darunter  einen  Trais
versteht,  sprachlich  falsch  ist,  hat  Hermann  zu  der  Behauptung  bewogen, ­
  dass  unter  rovo’  der  frühere  Gatte  verstanden  werden  müsse
„maritum,  si  mortuus  esset,  alium  invenirem,  et  fi'ium  ab  alio  viro,  si
hoc  viro  essem  privata“  (Ed.  UI.  praef.  p.  XXXII).  Wenn  durch
diese  Auffassung  von  toOH'  alles  in  Ordnung  gebracht  würde,  so  würde
man  geneigt  sein  können  sie  gelten  zu  lassen,  obzwar  sie,  da  diese
Verse  gewiss  eine  Nachbildung  von  Herodot’s  Darstellung  sind,  unwahrscheinlich ­
  ist.  Aber  Hermann  setzt  offenbar  eine  Unmöglichkeit
an  die  Stelle  der  anderen.  Zunächst  ist  zu  bemerken,  dass  auch  der
frühere  Gatte  nicht  mit  roöS'  bezeichnet  werden  konnte,  sondern  etwa
mit  tov  nporspou  hätte  bezeichnet  werden  müssen.  Sodann  wäre  es,
wenn  ei  rovö'  r)p.7rXaxov  von  dem  Verlust  des  Gatten  verstanden
werden  soll,  unmöglich  im  V.  910  die  von  Hermann  geforderte  Er-
            
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