Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
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die ultima ratio übrig, mit Bedauern zuzugeben, dass Sophokles, der
unvergleichliche Meister der tragischen Kunst, auch so grobe Fehler
begehen konnte.
2. Ein sehr wichtiges Argument, das Jacob nicht benutzt hat,
ist das von Dindor 1 ' hervorgehobene, das sich auf die V. 909—912
enthaltene Begründung bezieht. „Mirum tarnen est non sensisse
Valckenarium, acerrimi judicii virum, quae Intaphernis uxor de fratre
superstite dixerat perabsurde ab Antigona cadaveri adhiberi
fratris occisi, quasi is violando ab Antigona edicto Creonl’s,
qui corpus Polynicis insepultum projici jusserat, in vitam revocari
possit“. Dindorf. Auch hier kann man nicht an die Möglichkeit
einer Entschuldigung, geschweige denn an die einer Rechtfertigung
denken. Es ist doch die einfachste Regel von der Welt, von deren
Befolgung man keinen Dichter, keinen Prosaiker, überhaupt keinen
Menschen, der sprechen oder schreiben will, dispensiren kann, dass,
wenn man einen Satz A begründen will, der zur Begründung angewandte
Satz B zu dem zu begründenden Satze A passen muss und dass er
nicht ein solcher Satz sein darf, der wohl zu einem Satze C als Begründung
passen würde, aber zu dem Satze A, um den es sich handelt,
durchaus nicht passt. Was Antigone anführt, in der Absicht,
einen Grund auszuführen, wäre als Grund nur dann brauchbar
gewesen, wenn sie dem (einzigen) Bruder gegen Kreon's Verbot das
Leben gerettet hätte; aber zwischen ihrer That (Bestattung des
Leichnams) und dem Satze, der als Begründung figurirt, gibt es
keine Brücke. Diese beispiellose Verwirrung kann man, wenn man
sich bezüglich derselben keiner Illusion hingibt, sondern sich dieselbe
in ihrer abschreckenden Gestalt lebhaft vorstellt, unmöglich dem
Sophokles zumuthen; sie kann nur von einem Interpolator herrübven,
der in seiner geistigen Trägheit die Absurdität der Verse, die er einschob,
nicht merkte.
3. „Darauf heisst es . . . „den Bürgern trotzend“ ganz
offenbar gegen Antigone’s Meinung. Denn nirgends erkennt sie den
Willen der Bürger in dem Verbot Kreon s; sondern sie behauptet
beständig, nur von ihm sei es ausgegangen und werde von den
Bürgern gemissbilligt (7 f. 21 ff. 48. 304 ff. 349. 847. 914. 942.).“
Jacob, „ßiq nohrüv aus 79 ungeschickt entlehnt, da Antigone die
Maassregel Kreon’s nicht als Gesammtwillen der Stadt gelten lassen
kann.“ Schneidew’ i. Gewiss ist ßia TroXrnüv im MundeAntigone s im