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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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die  ultima  ratio  übrig,  mit  Bedauern  zuzugeben,  dass  Sophokles,  der
unvergleichliche  Meister  der  tragischen  Kunst,  auch  so  grobe  Fehler
begehen  konnte.
2.  Ein  sehr  wichtiges  Argument,  das  Jacob  nicht  benutzt  hat,
ist  das  von  Dindor 1 '  hervorgehobene,  das  sich  auf  die  V.  909—912
enthaltene  Begründung  bezieht.  „Mirum  tarnen  est  non  sensisse
Valckenarium,  acerrimi  judicii  virum,  quae  Intaphernis  uxor  de  fratre
superstite  dixerat  perabsurde  ab  Antigona  cadaveri  adhiberi
fratris  occisi,  quasi  is  violando  ab  Antigona  edicto  Creonl’s,
qui  corpus  Polynicis  insepultum  projici  jusserat,  in  vitam  revocari
possit“.  Dindorf.  Auch  hier  kann  man  nicht  an  die  Möglichkeit
einer  Entschuldigung,  geschweige  denn  an  die  einer  Rechtfertigung
denken.  Es  ist  doch  die  einfachste  Regel  von  der  Welt,  von  deren
Befolgung  man  keinen  Dichter,  keinen  Prosaiker,  überhaupt  keinen
Menschen,  der  sprechen  oder  schreiben  will,  dispensiren  kann,  dass,
wenn  man  einen  Satz  A  begründen  will,  der  zur  Begründung  angewandte
Satz  B  zu  dem  zu  begründenden  Satze  A  passen  muss  und  dass  er
nicht  ein  solcher  Satz  sein  darf,  der  wohl  zu  einem  Satze  C  als  Begründung ­
  passen  würde,  aber  zu  dem  Satze  A,  um  den  es  sich  handelt, ­
  durchaus  nicht  passt.  Was  Antigone  anführt,  in  der  Absicht,
einen  Grund  auszuführen,  wäre  als  Grund  nur  dann  brauchbar
gewesen,  wenn  sie  dem  (einzigen)  Bruder  gegen  Kreon's  Verbot  das
Leben  gerettet  hätte;  aber  zwischen  ihrer  That  (Bestattung  des
Leichnams)  und  dem  Satze,  der  als  Begründung  figurirt,  gibt  es
keine  Brücke.  Diese  beispiellose  Verwirrung  kann  man,  wenn  man
sich  bezüglich  derselben  keiner  Illusion  hingibt,  sondern  sich  dieselbe
in  ihrer  abschreckenden  Gestalt  lebhaft  vorstellt,  unmöglich  dem
Sophokles  zumuthen;  sie  kann  nur  von  einem  Interpolator  herrübven,
der  in  seiner  geistigen  Trägheit  die  Absurdität  der  Verse,  die  er  einschob,
  nicht  merkte.
3.  „Darauf  heisst  es  .  .  .  „den  Bürgern  trotzend“  ganz
offenbar  gegen  Antigone’s  Meinung.  Denn  nirgends  erkennt  sie  den
Willen  der  Bürger  in  dem  Verbot  Kreon  s;  sondern  sie  behauptet
beständig,  nur  von  ihm  sei  es  ausgegangen  und  werde  von  den
Bürgern  gemissbilligt  (7  f.  21  ff.  48.  304  ff.  349.  847.  914.  942.).“
Jacob,  „ßiq  nohrüv  aus  79  ungeschickt  entlehnt,  da  Antigone  die
Maassregel  Kreon’s  nicht  als  Gesammtwillen  der  Stadt  gelten  lassen
kann.“  Schneidew’  i.  Gewiss  ist  ßia  TroXrnüv  im  MundeAntigone  s  im
            
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