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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beitrage  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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gefordert  haben  würde,  eine  Albernheit,  wenn  sie  an  diesen  Umstand
nicht  gedacht  hätte.  War  aber  ihre  jetzige  Äusserung  ernst  gemeint,
dann  waren  ihre  früheren  Behauptungen  Lügen.  Man  hat  auch  Hegel's
Autorität  zu  Hüte  geruten,  um  zu  beweisen,  dass  Antigone  so  raisonniren
  konnte.  „Der  Bruder  aber  ist  der  Schwester  das  ruhige  gleiche
Wesen  überhaupt,  ihre  Anerkennung  in  ihm  rein  und  unvermischt
mit  natürlicher  Beziehung;  die  Gleichgültigkeit  der  Einzelheit  und
die  sittliche  Zufälligkeit  ist  daher  in  diesem  Verhältnisse  nicht  vorhanden; ­
  sondern  das  Moment  des  anerkennenden  und  anerkannten
einzelnen  Selbsts  darf  hier  sein  Recht  behaupten,  weil  es  mit  dem
Gleichgewichte  des  Blutes  und  begierdeloser  Beziehung  verknüpft  ist.
Der  Verlust  des  Bruders  ist  daher  der  Schwester  unersetzlich  u  n  d
ihre  Pflicht  gegen  ihn  die  höchste.“  (Phänomenol.  d.  G.  S.
341  »).  Während  also  Böekh  durch  Hinweisung  darauf,  dass  Antigone
die  Mutterliebe  nicht  kannte  und  dass  nach  antiker  Anschauung  der
Gatte  dem  Bruder  nachstand,  Antigone’s  Äusserung  rechtfertigen  will,
soll  durch  Berufung  auf  Hegel  die  Berechtigung  jener  Äusserung
philosophisch  dargethan  werden.  Man  braucht  sich  auf  die  Erörterung,
ob  diese  Behauptungen  richtig  sind  oder  nicht,  gar  nicht  einzulassen.
Dass  der  Verfasser  der  fraglichen  Verse  weder  im  Hinblick  auf  das
von  Böekh  hervorgehobene  Moment,  noch  etwa  in  dunkler  Ahnung
des  von  Hegel  ausgesprochenen  Gedankens  der  Antigone  jene  Äusserung ­
  in  den  Mund  legte,  geht  unstreitig  aus  den  folgenden  Versen
hervor,  durchweiche  er  selbst  Antigone  ihre  Äusserung  begründen
lässt:  „Gatte  und  Kind  könnten  mir  ersetzt  werden,  der  Bruder  ist
unersetzlich,  da  Vater  und  Mutter  todt  sind“.  Wenn  also  die  Eltern
noch  am  Leben  gewesen  wären,  so  hätte  sie,  wie  aus  dem  ihr  in  den
Mund  gelegten  Raisonnement.  folgerichtig  sich  ergibt,  sich  nicht  für
verpflichtet  angesehen  oder  wenigstens  sich  nicht  für  verpflichtet
ansehen  müssen,  ihrem  Bruder  jenen  Dienst  zu  leisten.  Was  nützt

■)  Dagegen  Bemerkt  Hermann  (praef.  p.  31):  „Secundum,  quod  attulit  Jacobus,  ab
ingenio  naturaque  mulierum  abhorrere,  ut  fratres  magis  quam  maritos  et  liberos
ament,  id  Wexius  ut  refutaret,  Hegelium  eiusque  cohortem  ndvocavit.  Frustra  :
nam  et  Antigonae  illa  et  Intnphernis  uxoris  disputalio  quid  aliud,  quam  etiain
veteribus  id  mirum  ac  paene  inauditum  Visum  esse  ostendit,  si  mutier  marito  iiliisque
  potiorem  haheret  frafrem.  Dissentiant  igitur,  si  iis  ptacet,  a  caeteris  hominibus
            
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