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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  1  c  ii  I  a

Fällen  Kreon  würde  gehorcht  haben,  oder  in  ihren  sämmtliehen
früheren.  In  diesen  sagt  sie  zu  Ismene,  Kreon  habe  nicht  das  Recht,
sie  von  der  Erfüllung  einer  Pflicht  gegen  die  Ihrigen  abzuhalten  i);
zu  den  Ihrigen  aber  hätten  nicht  weniger  ihr  Kind  und  ihr  Gatte
gehört,  als  ihr  Bruder.  Dann  erklärt  sie  Kreon,  sie  achte  nicht  sein
Verbot,  sondern  nur  das  Göttergesetz.  Dieses  aber  befahl  nicht  hlos,
die  Brüder,  sondern  gleichmässig  alle  die  nächsten  Verwandten  zu
bestatten  und  weder  ihr  Gatte  noch  ihre  Kinder  wären  Sclaven  gewesen
(517).“  Jacob.  Diesem  Argument  gegenüber  nützt  nichts  Böckh’s
Verteidigung  (S.  2(55):  „Endlich  kann  man  die  ganze  Stelle  als
unmenschlich,  mindestens  als  unzart  im  Munde  einer  Jungfrau  betrachten. ­
  Dies  ist  aber  kein  Grund,  sie  dem  grossen  Dichter  abzusprechen. ­
  Das  Alterthum  kennt  keine  Empfindsamkeit;  und  Antigone
als  Jungfrau  kennt  die  Mutterliebe  noch  nicht  so,  dass  sie  die
schwesterliche  ihr  nachsetzen  könnte;  das  Verhältnis  zu  dem  Gatten
aber  ist  allerdings  im  Alterthum  so  lose  und  auflösbar  gewesen,  dass
dem  Bruder  der  Gatte  unstreitig  nachstand.  So  hat  der  Gedanke,
obgleich  als  Entschuldigungsgrund  sophistisch,  dennoch  für  sie  nicht
nur  eine  bedingte  Wahrheit,  sondern  auch  Menschlichkeit“.  Lassen
wir  die  Frage  nach  Menschlichkeit  oderUnmenschlichkeit  ganz  hei  Seite
und  halten  wir  uns  lediglich  daran,  dass  Antigone  in  grellem  Widerspruch ­
  mit  sich  seihst  gerathen  würde.  Man  könnte  es  sich  gefallen
lassen,  wenn  Antigone  hier  einen,  sei  es  auch  noch  so  sophistischen,
Grund  für  ihre  That  vorbrächte,  neben  welchem  der  von  ihr  früher
immer  hervorgehobene  Grund,  nämlich  Gehorsam  gegen  göttliche
Satzungen,  bestehen  könnte;  aber  die  Äusserung,  dass  sie  das,
was  sie  für  ihren  Bruder  that,  für  Kind  und  Gatten  nicht  gethan
haben  würde,  schliesst  die  Möglichkeit  des  von  ihr  früher  immer
angewandten  Grundes  vollständig  und  unbedingt  aus;  denn  war  es
ihr  mit  der  Behauptung  Ernst,  dass  sie  aus  Gehorsam  gegen  das
Göttergebot  Kreon’s  Gebot  nicht  achten  konnte,  so  wäre  ihre  jetzige
Äusserung,  dass  sie  für  Kind  und  Gatten  nicht  dasselbe  gethan  haben
würde,  entweder  eine  Lüge  oder  eine  Albernheit,  eine  Lüge  in  dem
Falle,  wenn  sie  sich  dessen  bewusst  gewesen  wäre,  dass  dasselbe
Göttergebot  eben  so  gut  die  Bestattung  ihrer  Kinder  und  ihres  Gatten

*)  Ich  fasse  allerdings  den  Vers,  auf  welchen  hier  Jacob  anspielt,  anders  auf;  diese
Differenz  ist  aber  für  das  betreffende  Argument  von  keinem  Belang.
            
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