684
K v 1 c ii I a
Fällen Kreon würde gehorcht haben, oder in ihren sämmtliehen
früheren. In diesen sagt sie zu Ismene, Kreon habe nicht das Recht,
sie von der Erfüllung einer Pflicht gegen die Ihrigen abzuhalten i);
zu den Ihrigen aber hätten nicht weniger ihr Kind und ihr Gatte
gehört, als ihr Bruder. Dann erklärt sie Kreon, sie achte nicht sein
Verbot, sondern nur das Göttergesetz. Dieses aber befahl nicht hlos,
die Brüder, sondern gleichmässig alle die nächsten Verwandten zu
bestatten und weder ihr Gatte noch ihre Kinder wären Sclaven gewesen
(517).“ Jacob. Diesem Argument gegenüber nützt nichts Böckh’s
Verteidigung (S. 2(55): „Endlich kann man die ganze Stelle als
unmenschlich, mindestens als unzart im Munde einer Jungfrau betrachten.
Dies ist aber kein Grund, sie dem grossen Dichter abzusprechen.
Das Alterthum kennt keine Empfindsamkeit; und Antigone
als Jungfrau kennt die Mutterliebe noch nicht so, dass sie die
schwesterliche ihr nachsetzen könnte; das Verhältnis zu dem Gatten
aber ist allerdings im Alterthum so lose und auflösbar gewesen, dass
dem Bruder der Gatte unstreitig nachstand. So hat der Gedanke,
obgleich als Entschuldigungsgrund sophistisch, dennoch für sie nicht
nur eine bedingte Wahrheit, sondern auch Menschlichkeit“. Lassen
wir die Frage nach Menschlichkeit oderUnmenschlichkeit ganz hei Seite
und halten wir uns lediglich daran, dass Antigone in grellem Widerspruch
mit sich seihst gerathen würde. Man könnte es sich gefallen
lassen, wenn Antigone hier einen, sei es auch noch so sophistischen,
Grund für ihre That vorbrächte, neben welchem der von ihr früher
immer hervorgehobene Grund, nämlich Gehorsam gegen göttliche
Satzungen, bestehen könnte; aber die Äusserung, dass sie das,
was sie für ihren Bruder that, für Kind und Gatten nicht gethan
haben würde, schliesst die Möglichkeit des von ihr früher immer
angewandten Grundes vollständig und unbedingt aus; denn war es
ihr mit der Behauptung Ernst, dass sie aus Gehorsam gegen das
Göttergebot Kreon’s Gebot nicht achten konnte, so wäre ihre jetzige
Äusserung, dass sie für Kind und Gatten nicht dasselbe gethan haben
würde, entweder eine Lüge oder eine Albernheit, eine Lüge in dem
Falle, wenn sie sich dessen bewusst gewesen wäre, dass dasselbe
Göttergebot eben so gut die Bestattung ihrer Kinder und ihres Gatten
*) Ich fasse allerdings den Vers, auf welchen hier Jacob anspielt, anders auf; diese
Differenz ist aber für das betreffende Argument von keinem Belang.