648
K. t i e a I a
Ohne Zweifel ist das ehrende Epitheton Koluyrr/povsg hier nicht
in seiner eigentlichen Bedeutung zu nehmen, sondern von dem Ansehen
und der bevorzugten Stellung zu verstehen. Dass Kolvxrr,puv in der
Bedeutung „angesehen“ gebraucht werden konnte, ist an und für sich
sehr begreiflich, da ja Reichthum und Ansehen Hand in Hand gehen;
und analoge Erscheinungen bestätigen es. So verweist Schneidewin
auf 0. R. 1070 ravrrjv o’ särs kIovoim yaipsiv yevsi (vgl. auch seine
treffende Bemerkung zu dieser Stelle); man kann ferner anführen,
dass nlovoiog bei Xenophon öfter die Bedeutung „vornehm“ hat und
dass sich sonst viele ähnliche Beispiele der Verwischung der ursprünglichen
Bedeutung finden. So wurde die Bezeichnung oi KccyeXg zunächst
zufolge eines natürlichen Überganges von begüterten Menschen
gebraucht, und weiter auch wiederum zufolge eines eben so natürlichen
Überganges in der Bedeutung „principes“; vgl. Her. V, 30 s* Nä£ou
sfvyov ävdpsg rojv naysuv vko rov ö-op.ov, ebenso VI, 91 oi
Kuyeeg. Die Vornehmen werden oi äyaSoi genannt, ohne dass man
an die eigentliche Bedeutung dachte; und so Hessen sich zahllose
Analogien beibringen. Es liegt desshalb gar ein Grund vor, nolwr'r,-povsg
zu verdächtigen. Dennoch sagt Nauck: „Angemessener dürfte
sein Kolvy.rrjp.ovog, womit zu vgl. äylaäg 9r,ßag 0. R. 182, äfvsiöv
re KöpivSov II. 2, 370 u. a. (4. Aufl.), und in der neuesten (5.)
Auflage nimmt er sogar Kolv/.rr,p.ovog als „Verbesserung“ in den Text
auf. Gesetzt nun, dass Kolv/.rr,p.ovog „angemessener“ wäre, so würde
daraus noch keine Berechtigung hergeleitet werden können, Kolvv.rr,-povsg
zu verwerfen, so lange nicht der Beweis geführt ist, dass das
überlieferte Kolvxrr/povsg unangemessen ist. Und dies kann
niemand behaupten, da 1. Kolvy.rrip.ovsg nicht in der eigentlichen
Bedeutung genommen werden muss, sondern als ehrendes Epitheton
= „vornehm“ ist und da 2. der Chor wirklich aus angesehenen
Thebanern besteht; vgl. 1(54 ff. und 988 &rjßrjg ävay.rsg (s. 0. R.
911 und Nauck’s Bemerkung zu dieser Stelle).
Man muss aber, glaube ich, Nauck's Änderung gegenüber noch
weiter gehen und behaupten, dass sie unpassend ist und dass man,
auch wenn die Überlieferung Kolvv.rr,povog darböte, sehr berechtigt
wäre, es für corrupt zu halten. Wir haben hier zwei Exclamationen,
die einen Antiklimax bilden, da an den Begriff von weiterem Umfange
Kokig ein Begriff von engerem Umfange (ein Tlieil des Ganzen) Koleug
üvrjpsg sich anschliesst. Beiden Gliedern ist das Wort Kohg gemein-