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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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K.  t  i  e  a  I  a

Ohne  Zweifel  ist  das  ehrende  Epitheton  Koluyrr/povsg  hier  nicht
in  seiner  eigentlichen  Bedeutung  zu  nehmen,  sondern  von  dem  Ansehen
und  der  bevorzugten  Stellung  zu  verstehen.  Dass  Kolvxrr,puv  in  der
Bedeutung  „angesehen“  gebraucht  werden  konnte,  ist  an  und  für  sich
sehr  begreiflich,  da  ja  Reichthum  und  Ansehen  Hand  in  Hand  gehen;
und  analoge  Erscheinungen  bestätigen  es.  So  verweist  Schneidewin
auf  0.  R.  1070  ravrrjv  o’  särs  kIovoim  yaipsiv  yevsi  (vgl.  auch  seine
treffende  Bemerkung  zu  dieser  Stelle);  man  kann  ferner  anführen,
dass  nlovoiog  bei  Xenophon  öfter  die  Bedeutung  „vornehm“  hat  und
dass  sich  sonst  viele  ähnliche  Beispiele  der  Verwischung  der  ursprünglichen ­
  Bedeutung  finden.  So  wurde  die  Bezeichnung  oi  KccyeXg  zunächst
zufolge  eines  natürlichen  Überganges  von  begüterten  Menschen
gebraucht,  und  weiter  auch  wiederum  zufolge  eines  eben  so  natürlichen
Überganges  in  der  Bedeutung  „principes“;  vgl.  Her.  V,  30  s*  Nä£ou
sfvyov  ävdpsg  rojv  naysuv  vko  rov  ö-op.ov,  ebenso  VI,  91  oi
Kuyeeg.  Die  Vornehmen  werden  oi  äyaSoi  genannt,  ohne  dass  man
an  die  eigentliche  Bedeutung  dachte;  und  so  Hessen  sich  zahllose
Analogien  beibringen.  Es  liegt  desshalb  gar  ein  Grund  vor,  nolwr'r,-povsg
  zu  verdächtigen.  Dennoch  sagt  Nauck:  „Angemessener  dürfte
sein  Kolvy.rrjp.ovog,  womit  zu  vgl.  äylaäg  9r,ßag  0.  R.  182,  äfvsiöv
re  KöpivSov  II.  2,  370  u.  a.  (4.  Aufl.),  und  in  der  neuesten  (5.)
Auflage  nimmt  er  sogar  Kolv/.rr,p.ovog  als  „Verbesserung“  in  den  Text
auf.  Gesetzt  nun,  dass  Kolv/.rr,p.ovog  „angemessener“  wäre,  so  würde
daraus  noch  keine  Berechtigung  hergeleitet  werden  können,  Kolvv.rr,-povsg
  zu  verwerfen,  so  lange  nicht  der  Beweis  geführt  ist,  dass  das
überlieferte  Kolvxrr/povsg  unangemessen  ist.  Und  dies  kann
niemand  behaupten,  da  1.  Kolvy.rrip.ovsg  nicht  in  der  eigentlichen
Bedeutung  genommen  werden  muss,  sondern  als  ehrendes  Epitheton
=  „vornehm“  ist  und  da  2.  der  Chor  wirklich  aus  angesehenen
Thebanern  besteht;  vgl.  1(54  ff.  und  988  &rjßrjg  ävay.rsg  (s.  0.  R.
911  und  Nauck’s  Bemerkung  zu  dieser  Stelle).
Man  muss  aber,  glaube  ich,  Nauck's  Änderung  gegenüber  noch
weiter  gehen  und  behaupten,  dass  sie  unpassend  ist  und  dass  man,
auch  wenn  die  Überlieferung  Kolvv.rr,povog  darböte,  sehr  berechtigt
wäre,  es  für  corrupt  zu  halten.  Wir  haben  hier  zwei  Exclamationen,
die  einen  Antiklimax  bilden,  da  an  den  Begriff  von  weiterem  Umfange
Kokig  ein  Begriff  von  engerem  Umfange  (ein  Tlieil  des  Ganzen)  Koleug
üvrjpsg  sich  anschliesst.  Beiden  Gliedern  ist  das  Wort  Kohg  gemein-
            
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