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erscheint, nämlich Theogn. 363, die Bedeutung änaräv (beschwatzen)
habe. Aber diese Einwendung kann gegenüber der Thatsache,
dass nur die Bedeutung „einem vorschwatzen, einen mit Schwatzen
belästigen“ dem Zusammenhänge entspricht, nicht als stichhaltig
angesehen werden. Dass Sophokles xurttleiv rivd in der Bedeutung
„einem vorschwatzen“ gebraucht hat, kann nicht sehr befremden,
wenn man bedenkt, dass Dichter öfter Verba des Redens mit dem
Accusativ der Person, zu der geredet wird, verbinden; so z. B. II. p
237 xai tot' dp' Ala.; ein:e ßorjv äyciSiv MeveXaov. Soph. Ai. 764
o p.ev ydp avTÖv ivvenei u. s.
Was die Worte liyeiv n betrifft, so ist zu bemerken, dass sie
sehr gut von der Beschimpfung gebraucht werden konnten, da ja ri
öfter in dem Sinne „etwas ühles“ gebraucht wird; vgl. namentlich
öpdv ti „etwas übles zufügen“ und die deutschen vulgären Ausdrücke
„hat er dir etwas gemacht? hat er dir etwas gethan? hat er dir
etwas gesagt?“ = hat er dir etwas zu Leide gethan? hat er dir eine
Beleidigung gesagt?
V. 738 f.
alr,Sei;- dlX ov rövö’ ”0),op.7rov, iaS’ du,
yaipuv imi lpöyoiai devvdaei; ifxe.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass exi ■•pöyotoi nicht mit yaipwv
verbunden werden kann. So haben es denn fast alle Erklärer
richtig mit devvdaei; verbunden, aber in verschiedener Weise aufgefasst.
Matt und unpassend ist Hermann’s „reprehendendi eaussa“;
denn ipeyeiv und öevvdtei-v sind synonyme Ausdrücke, die sich nur
dadurch unterscheiden, dass devv&^eiv stärker ist als ipeyetv. Wie
könnte somit als Absicht von devvd^eiv, wodurch ja ipiyeiv überhoten
wird, eben dies tpdyeiv hingestellt werden? wie könnte man sagen:
„du wirst mich beschimpfen, um mich zu tadeln“?
Ausser dieser Auffassung gibt es noch zwei andere. „Quidni
eni ipöyoiai explicemus praeter vituperium? non impune vituperio
addes cavillationem“ (Wex). Die von den meisten Erklärern angenommene
Auffassung aber ist die, nach welcher im ipöyoiut im Sinne
von ipeyojv (als Bezeichnung der Art und Weise oder der Begleitung)
genommen wird. Die Anmerkung von Nauek schwankt zwischen die-