Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

637

das  ovvaoäai  uns  im  Gegensätze  zu  der  Absicht  der  Antigone
äpsaneiv,  olg  ccrjsLV  ypr,  zu  denken.  El.  319  tpriaiv  ys.  tpäaxuv  d'  ovdiv
cov  ’Myet  noiü.  Ts  hebt  den  Gegensatz  zwischen  dem  ytzvca  und  dem
factischen  Verfahren  des  Orestes  (dem  ov  frotstr)  hervor.  Unumgänglich
nothwendig  ist  yi  liier  ebenso  wenig  als  Ant.  736,  da  der  Gegensatz
von  (prjovj  in  den  folgenden  Worten  ausdrücklich  hingestellt  wird.
Vgl.  auch  meine  Bemerkung  zu  El.  1367  (1.  Heft,  S.  SO).
Den  folgenden  Vers  erklärt  Bonitz:  „Ein  Staat  hört  auf  Staat
zu  sein,  wenn  er  von  eines  Einzigen  Willen  abhängt“.  Nauck:  „Gewiss ­
  musst  du  auch  fiir  andere  sorgen,  da  von  einem  Staate  nicht  die
Bede  sein  kann,  wo  alles  einem  einzigen  gehört“.  Offenbar  ist  Bonitz
im  Beeilte,  wenn  er  in  den  Worten  dvopög  sa.3’  ivdg  den  Begriff  der
Abhängigkeit  und  nicht  den  des  Besitzes  findet.  Der  sogenannte
possessive  Genetiv  bezeichnet  ja  nicht  immer  und  ausschliesslich  den
Besitzer,  sondern  auch  jenen,  der  über  etwas  verfügen  kann,  von  dem
etwas  abhängt.  Diese  beiden  Begriffe  hängen  freilich  zusammen;  denn
was  man  besitzt,  darüber  kann  man  verfügen;  aber  oft  tritt  eben  dieser
zweite  Begriff  entschieden  hervor  und  der  andere  in  den  Hintergrund;
vgl.  den  Ausdruck  savroD  dvou.  Dass  es  auch  hier  der  Fall  ist,  lehrt
der  Zusammenhang.
Nicht  überflüssig  dürfte  die  Bemerkung  sein,  die  ich  zu  V.  734
zu  machen  habe.  Wenn  man  bedenkt,  wie  sehr  es  Sophokles  liebt
bei  einem  Wortwechsel  eine  Person  Ausdrücke,  welche  die  andere
Person  gebraucht  hat,  aufgreifen  zu  lassen  ] ),  so  wird  man  es  gewiss
wahrscheinlich  finden,  dass  auch  hier  Kreon’s  ipsl  eine  Anspielung
auf  Haimon’s  tp-rioi  ist,  wie  Kreon  mit  nöhg  auf  6[j.67trohg  lstl>g  zurückweist. ­
  Nimmt  man  dies  an,  so  muss  man  auch  annehmen,  dass
der  im  V.  734  ausgesprochene  Gedanke  in  inniger  Beziehung  zu
Haimon’s  Worten  im  V.  733  steht,  eine  Annahme,  die  auch  an  und
für  sich  schon  ganz  natürlich  ist.  Daraus  folgt  aber,  dass  raaosiv
durchaus  nicht  die  Bedeutung  von  inirdGasiv  haben  kann,  wie  Nauck
annimmt  (vgl.  auch  Nauck's  Bemerkung  zu  736  „wenn  Kreon  sich
von  andern  sagen  Hesse  was  er  anordnen  sollte“).  Es  ist  dies  ein
Irrthum,  in  den  schon  der  Sclioliast  verfiel:  &  pi  yp'rt  TrpoazdaGeiv
rft  toAe;,  Ixetvri  poi  sysi.  xeAeöe'.v.  Natürlich  sah  sich  der  Sclioliast

1 )  Vgl.  die  Bemerkung  Jncoh’s  zu  Ant.  74f».
41*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.