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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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R  v  i  c  a  1  a

Mattliiä  (lexicon  Euripideum  S.  623),  der  sehr  besonnen  urtheilt
und  bitter,  aber  mit  Recht,  Elmsley’s  Willkür  rügt.
Aber  vielleicht  gibt  yi  an  unserer  Stelle  an  und  für  sich  keinen
angemessenen  Sinn,  so  dass  auch  jene,  die  Elmsley’s  Canon  nicht
anerkennen,  doch  ein  Recht  hätten,  es  für  corrupt  zu  halten.  Und  in
der  That  könnte  man  aus  dem  Umstand,  dass  die  Erklärer  über  die
Geltung  des  ys  an  unserer  Stelle  uneinig  sind,  ein  Argument  gegen
die  Echtheit  desselben  zu  entnehmen  sich  versucht  fühlen.  Erfurdt:
„yi  post  ypr,  est  nostrum  gar:  soll  denn  gar  ein  anderer  als  ich
dieses  Land  beherrschen?“  Hermann  (zu  Vig.  S.  827)  mit  Bezug
auf  Erfurdt's  Erklärung:  „Debebat  ita:  es  gehört  sich  wohl  gar,  dass
ein  anderer,  als  ich,  über  dieses  Land  herrsche?“  Ellendt  (lex.  Soph.
I,  S.  349)  bezieht  yi  auf  i^ot.  Wex:  „Ex  nostra  sententia  vim  lxuius
particulae  h.  1.  ita  demum  intelliges,  si  enuntiationem  illam  interrogativam
  per  negativam  expresseris:  ovosvi  yj/n  ys  aAAco  üp-ysiv  rj  ’p.ot.
Kein  anderer  j  a  als  ich  hat  zu  beföhlen,  ich  allein  j  a  habe  zu  befehlen“. ­
  Resser  hätte  Wex  übersetzt:  „kein  andrer  als  ich  hat  ja  zu
befehlen,  ich  allein  habe  ja  zu  befehlen“;  denn  es  kann  als  sicher
angenommen  werden,  dass  yi  auf  yj/r,  bezogen  werden  muss.
Ich  gehe  bei  der  Erklärung  des  yi  an  unserer  Stelle  von  dem
bekannten  Gebrauche  aus,  dass  diese  Partikel  den  Begriff  des  Wortes,
an  welches  sie  sich  anlehnt,  nachdrücklich  hervorhebt  und  dadurch
natürlich  zugleich  den  Leser  veranlasst,  an  einen  Gegensatz  zu
denken,  wie  überhaupt  alle  Sprachen  gern  zur  Bezeichnung  und  Hervorhebung ­
  des  Gegensatzes  sieb  solcher  Partikeln  bedienen,  die
eigentlich  ihrer  Natur  nach  bekräftigend  sind.  Fragt  man  nun,  was
der  Gegensatz  von  yj/o  ist,  an  den  zu  denken  die  Partikel  yi  uns
veranlasst,  so  liegt  die  Antwort  nahe.  Die  Art  und  Weise,  in  welcher
nach  Kreon’s  Ansicht  Haimon  die  Regierung  von  ihm  geführt  wissen
will,  wird  im  Gegensätze  zu  der  Art  und  Weise  gedacht,  in  welcher
Kreon  factisch  die  Herrschaft  führt  und  fortan  führen  will.  Die  Geltung
der  Partikel  tritt  klar  und  scharf  hervor,  wenn  wir  aus  dem  Fragesatze
den  Aussagesatz  bilden,  mit  welchem  Haimon,  wie  Kreon  glaubt,  seine
Ansicht  aussprechen  würde.  Kreon  stellt  sich  vor,  als  spräche  Haimon
zu  ihm:  «AAo>  r ;  aoi  ypr/  ys  r  fiad’  äpysiv  y-dovög  =  nach  eines  anderen
Gutdünken  als  nach  deinem  eigenen  sollst  du  wenigstens,  wenn  du  es
auch  nicht  timst,  im  Gegensätze  zu  deinem  jetzigen  Verfahren  über
dies  Land  herrschen.  Vgl.  Ant.  90  si  y.cd  ftvvr/oei  y\  wo  uns  yi  zwingt,
            
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