Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles.
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mit dem Infinitiv nicht selten. Umgekehrt findet sich bei anderen
synonymen Ausdrücken, bei denen gewöhnlich die verpflichtete Person
im Dativ steht, doch auch zuweilen der Accusätiv; so bei npsnsiv,
bei den Verbaladjectiven auf riov. Wenn diese letztere gewiss sehr
auffallende Construction, offenbar nach Analogie von dsi und ipv mit
dem Accusätiv, auftauchen konnte, so ist es sehr erklärlich, dass
durch die Einwirkung der gewöhnlichen Construction bei den Verbaladjectiven
auf rsov und bei npoarjusiv die Verba dsi und zuweilen
die Construction mit dem Dativ der verpflichteten Person
annahmen.
In grammatischer Hinsicht wäre also die Verbindung der Dative
mit xpr-/ ohne Zweifel zulässig. Wenn ich sie dennoch nicht billige,
sondern äAAtn und ipoi in der oben angegebenen Weise auffasse, so
liegt der Grund darin, dass mir der bei dieser Auffassung resultirende
Gedanke bezeichnender und dem Zusammenhänge angemessener erscheint;
doch bin ich weit davon entfernt, jene Auffassung als unstatthaft
zu verwerfen.
An der Partikel yi hat man mit Unrecht Anstoss genonmmen.
An die Behauptung Elmsley’s (zu Med. 1334), dass 7i in Fragen
nicht gebraucht werde, glauben wohl heut zu Tage nicht mehr Viele. Es
ist dies eine jener willkürlichen Normen, dergleichen namentlich die
englischen Philologen viele zu Tage gefordert haben, die auf dem
seltsamen Grundsatz beruhen: „Etwas, was sich selten findet, muss
ganz und gar vertilgt werden, weil es wahrscheinlich ist, dass die
Schrifsteller immer die gewöhnliche und regelmässige Ausdrucksweise
gebraucht haben“. Heut zu Tage sind viele dieser canones Dawesiani,
Elmsleiani, Porsoniani, Brunckiani etc., nachdem sie lange genug in
unverdientem Ansehen gestanden haben, endlich glücklich beseitigt,
viele haben wenigstens bei jenen Kritikern, denen handschriftliche
Autorität und rationelle Auffassung mehr gilt als Uniformirungssucht
und das Streben, alles seltenere zu verdrängen, allen Credit
verloren. Was speeiell die Anwendung der Partikel 7s in Fragen
anlangt, so bemerkt Bonitz treffend: „Wenn 71 in dem der Frage
entsprechenden Aussagesatze seine angemessene Stelle hat, so ist
gar nicht abzusehen, warum es dieselbe nicht im Fragesatze haben
sollte, und das Factum lässt sich gar nicht leugnen, wenn man
nicht einer Hypothese zu Liebe eine ziemliche Anzahl von Stellen
zurecht schneiden will“. Vgl. Hermann zu Phil. 439 und Const.
Sitzb. tl. phil.-hist. CI. I.. ßd. IV. Hft. 41
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