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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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mit  dem  Infinitiv  nicht  selten.  Umgekehrt  findet  sich  bei  anderen
synonymen  Ausdrücken,  bei  denen  gewöhnlich  die  verpflichtete  Person
im  Dativ  steht,  doch  auch  zuweilen  der  Accusätiv;  so  bei  npsnsiv,
bei  den  Verbaladjectiven  auf  riov.  Wenn  diese  letztere  gewiss  sehr
auffallende  Construction,  offenbar  nach  Analogie  von  dsi  und  ipv  mit
dem  Accusätiv,  auftauchen  konnte,  so  ist  es  sehr  erklärlich,  dass
durch  die  Einwirkung  der  gewöhnlichen  Construction  bei  den  Verbaladjectiven ­
  auf  rsov  und  bei  npoarjusiv  die  Verba  dsi  und  zuweilen ­
  die  Construction  mit  dem  Dativ  der  verpflichteten  Person
annahmen.
In  grammatischer  Hinsicht  wäre  also  die  Verbindung  der  Dative
mit  xpr-/  ohne  Zweifel  zulässig.  Wenn  ich  sie  dennoch  nicht  billige,
sondern  äAAtn  und  ipoi  in  der  oben  angegebenen  Weise  auffasse,  so
liegt  der  Grund  darin,  dass  mir  der  bei  dieser  Auffassung  resultirende
Gedanke  bezeichnender  und  dem  Zusammenhänge  angemessener  erscheint; ­
  doch  bin  ich  weit  davon  entfernt,  jene  Auffassung  als  unstatthaft ­
  zu  verwerfen.
An  der  Partikel  yi  hat  man  mit  Unrecht  Anstoss  genonmmen.
An  die  Behauptung  Elmsley’s  (zu  Med.  1334),  dass  7i  in  Fragen
nicht  gebraucht  werde,  glauben  wohl  heut  zu  Tage  nicht  mehr  Viele.  Es
ist  dies  eine  jener  willkürlichen  Normen,  dergleichen  namentlich  die
englischen  Philologen  viele  zu  Tage  gefordert  haben,  die  auf  dem
seltsamen  Grundsatz  beruhen:  „Etwas,  was  sich  selten  findet,  muss
ganz  und  gar  vertilgt  werden,  weil  es  wahrscheinlich  ist,  dass  die
Schrifsteller  immer  die  gewöhnliche  und  regelmässige  Ausdrucksweise
gebraucht  haben“.  Heut  zu  Tage  sind  viele  dieser  canones  Dawesiani,
Elmsleiani,  Porsoniani,  Brunckiani  etc.,  nachdem  sie  lange  genug  in
unverdientem  Ansehen  gestanden  haben,  endlich  glücklich  beseitigt,
viele  haben  wenigstens  bei  jenen  Kritikern,  denen  handschriftliche
Autorität  und  rationelle  Auffassung  mehr  gilt  als  Uniformirungssucht
  und  das  Streben,  alles  seltenere  zu  verdrängen,  allen  Credit
verloren.  Was  speeiell  die  Anwendung  der  Partikel  7s  in  Fragen
anlangt,  so  bemerkt  Bonitz  treffend:  „Wenn  71  in  dem  der  Frage
entsprechenden  Aussagesatze  seine  angemessene  Stelle  hat,  so  ist
gar  nicht  abzusehen,  warum  es  dieselbe  nicht  im  Fragesatze  haben
sollte,  und  das  Factum  lässt  sich  gar  nicht  leugnen,  wenn  man
nicht  einer  Hypothese  zu  Liebe  eine  ziemliche  Anzahl  von  Stellen
zurecht  schneiden  will“.  Vgl.  Hermann  zu  Phil.  439  und  Const.
Sitzb.  tl.  phil.-hist.  CI.  I..  ßd.  IV.  Hft.  41

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