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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles.

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griff,  nämlich  der  der  Abhängigkeit,  von  einem  fremden  Willen,
hervortreten.  Und  dies  ist  hier  der  Fall.  Vgl.  als  passende  Analogie
Xen.  Mem.  3,  1,  3  äzdtp,  eyr h  ha  xat,  iäv  v^pöiv  ng  zaEiapyr,  •?,
koyfx-ff,  301,  im.3zr / tj.oxiozspoi  Toto  noksptxwv  oopsv,  zsfcw  7$ptv,  nto-Ssv
vjp^arö  ff£  oiodoxuo  tz,v  azpazr,yiav,  was  Kühner  richtig  „tibi  vel
imperio  tuo  subiectus“  erklärt.  Es  entspricht  diese  Function  des  Dativs ­
  dem  Genetiv,  der  das  Abhängigkeitsverhältnis  bezeichnet;  einen
solchen  Genetiv  bietet  der  unmittelber  folgende  Vers  dar;  und  es  steht
dieser  Genetiv  im  Einklang  mit  dem  Dativ  des  vorhergehenden  Verses.
Wir  könnten  den  im  V.  73(5  liegenden  Gedanken  auch  so  ausdrücken:
zXAov  (dieser  Genetiv  müsste  natürlich  nicht  als  Genetiv  der  beherrschten ­
  Person,  sondern  als  possessiver  Genetiv  aufgefasst  werden,
der  hier  speciell  die  Person,  zu  der  man  im  Abhängigkeitsverhältnis
steht,  bezeichnen  würde)  yzp  ypr t  p.e  äpyovza  stvat,  vj  avzoxpdzopx.
In  der  Verbindung  des  die  Abhängigkeit  bezeichnenden  Dativs  mit
dem  Verbum  apytiv,  das  gerade  den  entgegengesetzten  Begriff  enthält,
liegt  ein  beabsichtigter  Gegensatz,  durch  welchen  Kreon  bezeichnen ­
  will,  dass  sich  diese  zwei  Dinge  mit  einander  nicht  vertragen.
Ein  äp-yeiv,  das  sich  nach  dem  Volkswillen  richten  sollte,  hält  er  gar
nicht  für  ein  äpyzi.v.
Was  die  von  Bonitz  vertheidigte  Verbindung  der  Dative  äXXw
und  spot  mit  yjr,  betrifft,  so  ist  dieselbe  meiner  Ansicht  nach  zulässig.
Ich  benutze  diese  Gelegenheit,  um  einige  Worte  zur  Verteidigung
dieser  Constructiou  vorzubringen,  weil  ihre  Zulässigkeit  von  vielen
Gelehrten  geläugnet  wird  und  weil  ich  (Beitr.  zur  Kr.  u.  Ex.  d.  taur.
lph.  S.  70)  unter  Voraussetzung  der  Zulässigkeit  dieser  Constructiou
bei  Eur.  lph.  T.  1190  ypr,  ooi  für  das  sinnlose  ypvoö)  vorgeschlagen
habe.  Es  finden  sieb  Stellen,  an  denen  diese  Constructiou  unzweifelhaft ­
  vorliegt.  Eur.  Ion  1313  II.  ösivov  ys,  Svr/zolg  zovg  vop-oog  wg  ov
y.aAöig  sSyjxsv  6  Szög  ovo'  ano  yvu>p.r,g  ooyr/g  ■  zovg  piv  ydp  äSixovg
ßcopiv  ovy_  i£ctv  iypijv,  ccAX  iZsluvvsiv  ovoi  ydp  tpaOeiv  xaAov  Szöiv
novripäv  yslpa."  zolsi  d’ivdixotg  izpd  xa3t££tv,  Sazig  r,oixzlz,
r/.p'Öv  xat  prj  ’ni  zavzö  zovz'  iövz'  zyziv  ’iaov  zom  z'  ioSlbv  oxza  röv
rs  3söjv  napa.  Mit  Unrecht  bemerkt  Nauck  (Anhang  zur  Ant.
S.  136):  „Anders  Bonitz  Beitr.  II,  S.  34  ff.,  der  für  ypr,  mit  dem
Dativ  sich  nicht  auf  Eur.  Ion  1317  berufen  durfte,  wo  zolai  §'  ivSixoig
als  Dativus  commodi  zu  xaSitziv  gehört“.  Sollen  wir  annebmen,  dass
Bonitz  und  vor  ihm  Hermann,  Krüger  (Di.  §  48,  7.  A.  6)  und  alle
            
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