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K v i c a 1 h
o-jx 'ipyov ssrt zotig d.xo7p.oOvra.g aißsiv, odo’ (= auch nicht) «v
xsAivaiap.' svasßeiv dg zotig y.axotig (oder otix. ovS’ clv y.rA.) zulässig
finden. Die Frage Kreons epyov yv.p iazi ist eben auch eine rhetorische
Frage, auf die Kreon auch von Haimon die negative Antwort otix
spyov iazi. oder otiftiv epyov iazi (es ist kein zu übendes Werk =
man soll nicht) erwartet. Haimon macht diese negative Ansicht stillschweigend
zu der seinigen und darum konnte er otid’ ocv xeletiaatp.'
erwiedern.
V. 734 ff.
KP. k6hg "jap YipZv äp.i ypYi zäaaeiv ipet;
Al. Gpäg zöo öig eipYixxg ojg zyav veog:
KP. akhxt yäp r) i[J.oi ypr, ys zf,ao äpyjiv ySovög;
Al. nöhg ycip otiy. eaS' rjztg dvdpog ia3' ivög.
KP. od roü xpa.zotivzog y> tc6hg vo[v.^szca;
Al. y.ahjig kpr,\xrig y' äv ati yng äpyoig \xovog.
Im V. 736 nehmen die neueren Herausgeber Dobree's Änderung
ypr, p.s auf. Nauek: „Soll ich etwa für einen andern als für mich
über dies Land herrschen? Wenn Kreon sich von andern sagen Hesse
was er anordnen sollte, so würde er für einen andern, nicht für sich
das Scepter führen und somit unselbstständig sein“. Hier ist nun
zuvörderst zu erinnern, dass jene Gelehrten, welche die Zulässigkeit
der Construetion von ypr, mit dem Dativ der verpflichteten Person
läugnen, desshalb noch nicht nöthig haben die handschriftliche Überlieferung
ypr, yi zu verdammen, ausser wenn sie zugleich auch die
Partikel yi an unserer Stelle unzulässig finden. Auch bei der handschriftlichen
Überlieferung könnten nämlich, wenn dies nur sonst
zulässig wäre, äXXw und i\xoi als Dative des Vortheils aufgefasst
werden, da ja hier bei ypr, die verpflichtete Person nicht unumgänglich
durch \xi bezeichnet werden muss, weil sich von selbst versteht, dass
Kreon nur sich meinen kann. Vgl. 720 oti röv ypövov ypr, (nänil. ae)
(xäD.ov r, räpya axoneXv. El. 16 ri ypY) (näml. V/ptä?) öpäv iv zdyv.
ßov).evr£ov, und so unzähligemal.
Aber die Auffassung der Dative äW.w und iixoi in dem Sinne
„zum Besten eines anderen“ und „zu meinem Besten“ ist schlechterdings
unmöglich, weil der Gedanke, den Kreon in diesem Falle V. 736