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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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K  v  i  c  fi  I  a

Im  folgenden  Verse  wird  von  den  Herausgebern,  die  das  überlieferte ­
  ovS'  m  festhalten,  der  Sinn  unrichtig  angegeben.  Wex:
„Tantum  abest,  ut  id  quidem  ego  committam,  ut  ne  auctor  quidem  cuiquam
  futurus  sim,  tale  quid  committere“.  Wunder  :  „Ne  auctor  quidem ­
  sim,  ut  malos  colas,  i.  e.  non  modo  ipse  id  non  facio,  sed  etiam
alios  (te)  id  committere  nolo“.  Schneidewin  —  Nauck:  „Nicht  einmal
dazu  auffordern  würde  ich,  geschweige  dass  ich  seihst  dergleichen
tliue“.  Wenn  diese  Auffassung  richtig  sein  sollte,  müsste  im  vorausgehenden ­
  Verse  Kreon  dem  Sohne  den  directen  Vorwurf  gemacht
haben,  dass  er  rovg  cb'.osp.oüvrag  aißn.  Nun  hat  ja  aber  der  vorausgehende ­
  Vers  nicht  den  Sinn  „du  übst  das  dxoap.oiivzag  aißetv
aus“,  sondern  „ist  es  denn  ein  zu  übendes  Werk,  die  Ungehorsamen ­
  zu  ehren?“  oder  „soll  man  denn  die  Ungehorsamen
ehren?“  Da  dies  nun  so  viel  ist  als  „meinst  du  denn,  dass
man  die  Ungehorsamen  ehren  solle  ?“,  so  ergibt  sich  daraus,
dass  im  folgenden  Verse  oüö’  nicht  die  Bedeutung  „nicht  einmal“
haben  kann;  denn  der  Schluss  a  minore  ad  maius,  der  sich
hiebei  ergeben  würde  „ich  möchte  dich  nicht  einmal  dazu  auffordern,
geschweige  dass  man  die  Ungehorsamen  ehren  sollte“  oder  „geschweige, ­
  dass  ich  meinen  sollte,  man  habe  die  Ungehorsamen  zu
ehren“  ist  unlogisch.  Sollte  also  im  V.  731  keine  andere  Auffassung
möglich  sein,  so  müsste  man  die  Nolhwendigkeit  einer  Änderung  zugehen ­
  und  entweder  nach  dem  Vorschlag  Schneidewin's  cü  zäv  oder
nach  dem  Dindorfs  ovx.  äv  schreiben.
Aber  ovo'  lässt  ohne  Zweifel  noch  eine  andere  Auffassung  zu.
Mit  Recht  bemerkt  Ellendt:  „In  responso  aliquando  negatio  cum
verbo  intelligenda  ex  prioribus.  Gum  Creon  dixisset  epyov  ydp  ian
rovg  dyoap-oOvrag  aißsiv,  Haemon  respondet  ovo  av  xil.  xr\.  Subaudiendum
  ovx  ian:  minime  aptum  enim  sententiae  ne  iusserim  quidem ­
  malos  colere.  IUn«]  igitur  Haemoni  responsuro  in  mente  fuisse
oportet,  ut  concederet  Creonti“.  Bekanntlich  findet  im  Griechischen
oft  wie  überhaupt  zwischen  der  Rede  und  Gegenrede,  so  insbesondere ­
  zwischen  der  Frage  und  Antwort  die  innigste  Beziehung  statt.
Hieher  gehört  denn  auch  die  Erscheinung,  dass  oft  der  Antwortende
auf  eine  an  ihn  gestellte  Frage  nicht  die  bejahende  oder  verneinende«
Antwort  direct  mit  vcd  oder  ovx  oder  in  anderer  Weise  hinstellt,  um
erst  sodann  seinerseits  eine  neue  Behauptung  anzuknüpfen,  sondern
dass  er  mit  Übergehung  einer  förmlichen  bejahenden  oder  ver-
            
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