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K v r c a I a
nämlich 661 f. in der oben angegebenen Weise auf Haimon sieb beziehen,
so muss, wenn der Text uns vollständig überliefert ist, auch
schon in V. 669 f. eine Beziehung auf Haimon (neben der Beziehung
auf Antigone) gefunden werden; denn sonst würde zwischen 659 f.
und 661 f. eine unausgefüllte Kluft sein. Die Möglichkeit dieser
Beziehung habe ich oben darzustellen gesucht; ich verhehle mir aber
nicht, dass die Annahme dieser Nebenbeziehung in V. 659 f. nicht
Anspruch auf Wahrscheinlichkeit machen kann, weil das yäp im
V. 661 befremdlich wäre. Und dies führt mich, da ich die Ansicht
von der Beziehung der folgenden Verse auf Haimon nicht aufgehen
kann, consequent zu der Vermuthung, dass nach V. 660 etwas ausgefallen
sein dürfte, nämlich eine an Haimon gerichtete Mahnung, er
solle gehorsam dem Willen des Vaters sich fügen. Wenn der Ausfall
dieses oder eines ähnlichen Gedankens nach V. 660 angenommen
wird, so ist es nicht mehr nöthig, in V. 659 f. eine Nebenbeziehung
auf Haimon zu erblicken, sondern man kann diese Verse
auf Antigone beschränken. Ein anderes Auskunftsmittel wäre die
Annahme, dass die Worte iv zeig yäp oixsiocaiv zrA. im Zusammenhang
mit 663 f. stehen, so dass 665—660 als eine an 653 f. sich
anlehnende Einschaltung anzusehen wäre. An den Gedanken
„verschmähe das Mädchen, versuche nicht sie zu deinem Weibe zu
zu machen“, würde sich passend anschliessen: „denn wer in häuslichen
Verhältnissen sich wacker zeigt, wird auch bei der Führung
der Staatsangelegenheiten sich als tüchtig zeigen“.
V. 664.
77 zovmzdo^eiv zoig xpazoöoiv hvosl.
L hat von erster Hand zoig xpazOvovoiv voei. Man könnte nun
sagen, dass diese Leseart den Vorzug verdiene, weil xpxzvvziv ein
seltenes Wort für xpxzsTv ist und weil sich oft die Erscheinung darbietet,
dass seltenere Ausdrücke geändert und durch geläufigere verdrängt
wurden. Aber liier wird man wohl diesen allerdings sonst
berechtigten kritischen Grundsatz nicht zur Anwendung bringen dürfen,
weil niemals vom Herrscherd xpxzövoov, oi xpxzvvovzsg, wohl
aber 6 xpazcZv, oi xpxzovvzeg gebraucht wird. Vgl. 0. B. 530.
Ant. 738. El. 340, 396 und Markland zu Eur. Suppl. 18. Es bestä-