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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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sich  bei  der  überlieferten  Versfolge  nicht  begreifen.  Ich  bolTe  durch
die  folgende  Erörterung,  die  theils  selbstständig  ist,  theils  auf  werthvollen, ­
  von  Böckh  und  namentlich  von  Jacob  gegebenen  Winken
beruht,  die  Richtigkeit  der  Überlieferung  beweisen  zu  können.
V.  659  f.  ei  ydp  otj  ra  7’  iyyevrj  yvan  ä/.oaSpi<poj,
xapza  zoiig  e£oj  7ivovg  ist  allerdings  zunächst  mit  Bezug  auf  Antigone’s
  Ungehorsam  und  auf  die  NothWendigkeit,  Antigone  zu  bestrafen, ­
  gesagt.  Aber  vielleicht  sollte  nach  Kreon's  Absicht  sich  auch
Haimon,  der  ja  auch  zu  t«  iyyevij  gehört  und  nicht  s£oj  7ivovg  ist,
aus  diesen  Worten  eine  Lehre  nehmen  und  keine  Widersetzlichkeit
(äxoogta)  gegen  Kreon’s  Verfahren  sich  beikommen  lassen.  Diese
Beziehung  auf  Haimon  ist  schon  desshalb  gestattet,  da  eben  659  f.
eine  allgemeine  Fassung  hat;  sie  ist  um  so  eher  gestattet,  weil
Kreon  bereis  641  f.  (7ovccg  y.azz/xöcivg)  seinem  Sohne  Gehorsam  an’s
Herz  legte.  Kreon  kehrt  zu  dem  Thema,  Haimon  solle  ihm  unbedingt
gehorchen,  jetzt  zurück,  da  er  seine  Forderung  von  einem  anderen
Standpunct  begründen  will,  als  es  641  ff.  geschehen  ist.  (Doch  vgl.
das  am  Schlüsse  dieser  Erörterung  hervorgebobene  Bedenken.)
661.  f.  sv  rot?  ydp  oUeioiaiv  oazig  eaz'  dvr t p  ypziozig,  yavilzai
y.dv  nölei  Sixouog  <nv  kann  durchaus  nicht  den  Sinn  haben:  „Qui  enim
in  suos  severus  esl,  is  erga  totam  civitatein  iustus  habebitur“.  Vielmehr ­
  muss  ypr,azog  hier  offenbar  einen  Menschen  bezeichnen,  der
dem  dxoap.zg  (vgl.  660  äxozij.a)  entgegengesetzt  ist.  Dass  y_pr,azög
nicht  den  „severus  in  suos“  bezeichnen  kann,  gebt  auch  daraus  hervor, ­
  weil  durch  diese  Auffassung  der  Gedankenzusammenhang  gestört
wird,  mag  man  die  überlieferte  Versfolge  beibehalten  oder  Seidler’s
Umstellung  annehmen.
u)  Bei  der  überlieferten  Folge  der  Verse  würde  im  Gegensatz
zu  dem  „severus  in  suos“  jener  gestellt,  Sozi?  0  v7Z£pßctg  r,  vöpiou?
ßiätezai  xzl.,  was  absurd  ist.  Denn  sollte  im  V.  661  f.  von  dem
Manne  die  Rede  sein,  der  gegen  die  Mitglieder  seiner  Familie  streng
ist  und  sie  in  der  gehörigen  Ordnung  zu  erhalten  weiss  (im  vorliegenden ­
  Falle  wäre  dies  also  Kreon),  so  müsste  V.  663  ff  diesem
ein  solcher  Mann  entgegengesetzt  werden,  der  in  seiner  Familie
Zuchtlosigkeit  einreissen  lässt.
b)  Nimmt  man  Seidler’s  Umstellung  an  und  fasst  man  y_p-nazdg
in  der  Bedeutung  „severus“  auf,  so  müsste  sieh  xai  zavzov  «v  röv
dvdpct.  (was  auf  662  folgen  würde,)  auf  eben  diesen  Mann  beziehen,
            
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